Kohlendioxid

Simuliertes Verbotsschild CO2-freie Zone, Ausatmen verboten

Fiktives Verbotsschild "Ausatmen verboten"
Bild: Helmut Niklas, fotolia

Die Hauptemissionsquelle für Kohlendioxid (CO2) in Innenräumen stellt in der Regel der Mensch durch seine Atmung dar. Selbst unter ungünstigen Bedingungen, wie z. B. bei geringer Luftwechselrate, werden dadurch jedoch keine toxisch relevanten CO2-Konzentrationen erreicht. Da die Emission von Geruchsstoffen in der Regel proportional zur CO2-Abgabe des Menschen ist, bildet die CO2-Konzentration einen brauchbaren Indikator für die Raumluftqualität, soweit nicht weitere CO2-Emissionsquellen oder andere Geruchsquellen vorhanden sind. Gleichzeitig ist sie auch ein Maß für die Effektivität der Raumlüftung.

Zur Beurteilung der Kohlendioxidkonzentration sind nach ASR A3.6 Lüftung folgende Werte heranzuziehen:

  • Kohlendioxidkonzentration unter 1000 ppm:
    hygienisch unbedenklich
  • Kohlendioxidkonzentration zwischen 1000 und 2000 ppm:
    hygienisch auffällig
  • Kohlendioxidkonzentration über 2000 ppm:
    hygienisch inakzeptabel

Bei Überschreitung der Momentankonzentration von 1000 ppm Kohlendioxid soll gelüftet werden. Bei Überschreitung eines Wertes von 2000 ppm muss gelüftet werden. Ein rechtzeitiges Erinnern an das Lüften von Innenräumen kann durch Berechnung der CO2-Konzentration mit der DGUV App "CO2-Timer" oder durch Messen mit "CO2-Ampeln" oder ähnlichen Geräten erfolgen.

Reichen die Lüftungsmaßnahmen trotz beispielsweise Einführung eines Lüftungsplans nicht aus, um den Leitwert von 2000 ppm zu unterschreiten, so sind weitergehende organisatorische, lüftungstechnische oder bauliche Maßnahmen erforderlich. Hierzu zählen u. a. die Verringerung der Personenzahl im Raum oder der Einbau einer technisch geregelten Lüftung.