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Aufgabenverteilung 2009:
- 28 % Beratung
- 27 % Forschung, Untersuchung, Entwicklung
- 24 % Analytik
- 13 % Prüfung und Zertifizierung
- 8 % Technische und nicht-technische Infrastruktur
Aufgaben des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
Das IFA unterstützt die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland und deren Institutionen
schwerpunktmäßig bei naturwissenschaftlich-technischen Fragestellungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz durch
- Forschung, Entwicklung und Untersuchung
- Prüfung von Produkten und Stoffproben
- Betriebliche Messungen und Beratungen
- Mitwirkung in der Normung und Regelsetzung
- Bereitstellung von Fachinformationen und Expertenwissen.
Darüber hinaus wird das IFA tätig für Hersteller und Firmen im Rahmen der
- Produktprüfung und -zertifizierung
- Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen.


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d3220