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Titelseite des BIA-Reports 5/98

Titelseite des BIA-Reports 5/98

Personengebundenes Messsystem zur automatisierten Erfassung von Wirbelsäulenbelastungen bei beruflichen Tätigkeiten (BIA-Report 5/98)

Kurzfassung: Mit der Aufnahme von drei neuen Berufskrankheiten, die sich auf die Schädigung der Wirbelsäule beziehen, in die Berufskrankheiten-Verordnung im Jahre 1993 wurden die gesetzlichen Unfallversicherungsträger dazu verpflichtet, berufsbedingte Wirbelsäulenschäden zu entschädigen sowie Präventionsmaßnahmen auf diesem Gebiet zu verstärken.

Das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitssicherheit - BIA entschied sich daraufhin, in Zusammenarbeit mit dem Institut für Angewandte Physik der Universität Bonn im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ein personengebundenes Meßsystem zur Erfassung von wirbelsäulenrelevanten Belastungsgrößen am Arbeitsplatz zu entwickeln. Die Zielvorstellung war ein praxistaugliches, an möglichst vielen verschiedenen Arbeitsplätzen einsetzbares System, mit dessen Hilfe Meßdaten über die berufsbedingte Wirbelsäulenbelastung gewonnen werden sollten.

In der vorliegenden Arbeit wurde unter Einbeziehung der Ergebnisse dreier Diplomarbeiten ein derartiges Meßsystem entwickelt, welches bereits bei mehreren Praxiseinsätzen erfolgreich eingesetzt werden konnte und die im Rahmen der Machbarkeitsstudie an das System gestellten Anforderungen erfüllt. Zur Meßdatenauswertung wurde sowohl ein bekanntes arbeitswissenschaftliches Verfahren ("OWAS") automatisiert als auch ein an die Meßgrößen des Systems adaptiertes biomechanisches Modell zur Vorhersage der Bandscheibenkompressionskräfte des lumbosakralen Übergangs entwickelt.

Zur Validierung der Meßdaten wurden Vergleichsmessungen im Institut National de Recherche et de Sécurité (INRS), dem französischen Partnerinstitut des BIA, mit einem Labor-Referenzverfahren durchgeführt.

Mit dem entwickelten Meßsystem ist es möglich, die Berufsgenossenschaften bei der Ermittlung beruflicher Gesundheitsgefährdungen effizient zu unterstützen und insbesondere auch bei nicht stationären Arbeitsplätzen eine konkrete Aussage zur Belastungssituation zu machen.

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