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Ansprechpartner:

Dr. Markus Mattenklott
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Fachbereich 2
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241/231-2548
Fax: 02241 231-2234

Durchführung einer Prüfung von Strahlmitteln durch das IFA

Prüfungen und Zertifizierungen werden auf der Basis der "Prüf- und Zertifizierungsordnung der Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test" (BGG/GUV-G 902), als Broschüre erhältlich bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder über die DGUV-Publikationsdatenbank, durchgeführt.

Das Auftragsformular, mit dem das IFA zur Prüfung und/oder Zertifizierung beauftragt wird, sowie der Vertrag, der zwischen Auftraggeber und dem IFA abgeschlossen wird, stehen zum Download zur Verfügung:

Sie können die Formulare online ausfüllen, indem Sie mit der Tabulatortaste von Feld zu Feld gehen, und sie danach ausdrucken. Wenn Sie die Formulare auch abspeichern wollen, so benötigen Sie hierfür den Acrobat Writer (der Acrobat Reader allein ist nicht ausreichend). Speichern Sie dann als erstes die gewünschten Formulare auf Ihrem Rechner und füllen sie erst danach aus.

Bitte senden Sie den Auftrag einfach und das zutreffende Vertragsformular zweifach, jeweils unterschrieben, an das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA), Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin.

Im Auftragsformular können Sie wählen zwischen einer vollständigen Prüfung (Prüfzeugnis wird erstellt) und einer Teilprüfung (Auswahl der zu prüfenden Komponenten; es wird kein Prüfzeugnis erstellt). Zur Prüfung benötigen wir mindestens 0,5 kg des Strahlmittels aus aktueller Produktion. Erst nach Abschluss aller Formalitäten wird mit der Prüfung begonnen. Diese dauert mindestens vier bis sechs Wochen.

Das Prüfzeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Sie kann einmalig auf Antrag um weitere drei Jahre verlängert werden. Für die Verlängerung der Güligkeitsdauer genügt ein formloses Anschreiben, in dem bestätigt wird, das sich an der Zusammensetzung und dem Herstellungsverfahren seit der letzten Prüfung nichts geändert hat. Außerdem muss eine Probe des Strahlmittels aus aktueller Produktion als Rückmuster mitgeschickt werden. Das Erstellen eines neuen Prüfzeugnisses im Anschluss an die Verlängerung erfordert eine erneute Untersuchung des Strahlmittels.

Die Kosten für eine Strahlmittelprüfung belaufen sich zurzeit (2012) auf 1428,25 Euro zzgl. MwSt., die Verlängerung der Gültigkeitsdauer kostet zurzeit (2012) 98,50 Euro zzgl. MwSt. Es gilt die jeweils aktuelle Gebührenordnung des IFA. Die Kosten für die Teilprüfung können erfragt werden. Die zusätzliche Anfertigung eines Prüfzeugnisses in englischer Sprache kostet zurzeit 49,25 Euro.

Prüfanfragen können Sie an das Prüflaboratorium für Strahlmittel richten, siehe Ansprechpartner.

 

so geht's

Download der Formulare für Strahlmittelprüfungen