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Schleuderstand für Fliehkraftversuche an Schleifkörpern mit Außendurchmessern bis zu 2000 mm, Bild: IFA
IFA-Prüflaboratorium für Schleifwerkzeuge
Schleifwerkzeuge werden in der Industrie und im Handwerk in großem Umfang zur Oberflächenbearbeitung und zum Trennen von Werkstücken eingesetzt. Da der Bruch von Schleifwerkzeugen wegen der hierbei freigesetzten hohen Energien eine erhebliche Gefährdung für Menschen und Maschinen darstellen kann, werden an die Festigkeit und Bruchsicherheit von Schleifwerkzeugen in den einschlägigen europäischen Sicherheitsnormen wie auch in der nationalen BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" Teil 2, Kapitel 2.25 (bisher Unfallverhütungsvorschrift "Schleif- und Bürstwerkzeuge") hohe Anforderungen gestellt. Die BGR 500 kann in der Datenbank Publikationen der Unfallversicherungsträger eingesehen werden.
Das Prüflaboratorium für Schleifwerkzeuge führt die erforderlichen Sicherheitsprüfungen an allen Arten und Baugrößen von Schleifwerkzeugen durch, u.a. an
- Schleifkörpern aus gebundenem Schleifmittel
- Schleifmitteln auf Unterlagen
- Schleifwerzeugen mit Diamant oder Bornitrid
- Bürstenwerkzeugen
- Schutzhauben für Schleifmaschinen.
Zu den Aufgaben gehören dabei auch die ständige Weiterentwicklung und Anpassung der Prüfverfahren an den technischen Fortschritt der Werkzeuge wie auch die Mitwirkung in relevanten nationalen und internationalen Normungsgremien. Das Prüflaboratorium für Schleifwerkzeuge unterstützt ferner Berufsgenossenschaften, Hersteller und Verwender von Schleifwerkzeugen bei Schadens- und Unfalluntersuchungen.

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