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> Prüfung von Schallpegelmessgeräten
Bei einer Prüfung

Prüfung eines Schallpegelmessers vor einem Lautsprecher im schallabsorbierenden Messraum, Bild: IFA

Ansprechpartner:

Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Fachbereich 4
Stephan Schlimbach (Laborleiter)
oder
Stefan Werner
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2626
Fax: 02241 231-2234

IFA-Eichabfertigungsstelle für im Arbeitsschutz eingesetzte Schallpegelmessgeräte der Unfallversicherungsträger

Die Qualitätssicherung bei betrieblichen Geräuschmessungen erfordert eine regelmäßige Prüfung der eingesetzten Schallpegelmesser. Wenn die Geräte im Bereich des Arbeits- oder Umweltschutzes zum Zwecke der Durchführung öffentlicher Überwachungsaufgaben verwendet werden, müssen sie zugelassen und geeicht sein (§ 2 Absatz 1 des Eichgesetzes in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Eichordnung).

Das IFA bietet daher in Zusammenarbeit mit dem Eichamt Dortmund den Unfallversicherungsträgern die Möglichkeit, ihre Schallpegelmesser amtlich eichen zu lassen. Die Eichdirektion Köln hat das IFA als Eichabfertigungsstelle anerkannt. Für Schallpegelmesser, die nicht der Eichpflicht unterliegen, wird eine IFA-Einzelprüfung angeboten, die vom Prüfumfang und den angesetzten Fehlergrenzen mit der Eichung identisch ist. Grundlage der Prüfung sind jeweils die entsprechenden Schallpegelmessgerätenormen, z.B. DIN EN 60651, DIN EN 60804 und DIN IEC 61672.

Im Rahmen der Eichung bzw. IFA-Einzelprüfung werden regelmäßig alle zwei Jahre die Geräteeigenschaften überprüft, die sich im Laufe der Betriebszeit ändern können oder die besonders großen Exemplarstreuungen unterliegen. Die Prüfung umfasst z.B. folgende Teilprüfungen:

  • Prüfung des Übertragungsmaßes und des Frequenzganges im freien Schallfeld (s. Bild)
  • Prüfung der Frequenzbewertungskurven
  • Prüfung der Gleichrichtung
  • Prüfung der dynamischen Gesamteigenschaften (Zeitbewertungen)
  • Prüfung der Pegellinearität
  • Prüfung der Pegelmittelung.
 

so geht's