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Praxisnahe Biegeprüfung der Kopfbügel von Kapselgehörschützern, Bild: IFA
IFA-Prüf- und Zertifizierungsstelle für Persönliche Schutzausrüstungen im Sinne der EG-Richtlinie 89/686/EWG
Nahezu sämtliche im Europäischen Binnenmarkt angebotenen Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) müssen entsprechend den marktharmonisierenden Regelungen der EU-PSA-Richtlinie 89/686/EWG von einer notifizierten Stelle zertifiziert werden. Das BGIA (heute: IFA) wurde bei der Kommission der Europäischen Union notifiziert und unter der Kennummer 0121 registriert. Von der Zertifizierungspflicht ausgenommen sind sehr einfache Produkte wie z.B. Spül- und Gartenhandschuhe.
Nur bei Vorliegen einer EG-Baumusterprüfbescheinigung nach der genannten Richtlinie hat der Hersteller/Anbieter einer PSA das Recht (und die Pflicht), das CE-Zeichen auf seinem Produkt anzubringen.
Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller/Anbieter die Erfüllung sämtlicher Sicherheitsanforderungen des Anhanges II der PSA-Richtlinie (Konformitätserklärung). Handelt es sich dabei um PSA, die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen (nächste Stufe, Kategorie III), so wird dem CE-Zeichen die Registrierungsnummer der notifizierten Stelle angefügt, die zusätzlich zur einmaligen Produktzertifizierung die laufende Fertigung des Herstellers überwacht (für das IFA: CE 0121).
Der Zertifizierung von PSA gehen umfangreiche Material-, Gestaltungs- und Funktionsprüfungen in spezialisierten Labors voraus, die in den meisten Fällen in Europäischen Normen festgelegt wurden. Da mit der Schaffung des Binnenmarktes alle nationalen Prüfvorschriften aufgegeben werden mussten, garantieren die Europäischen Normen seither ein einheitliches, hohes Sicherheitsniveau bei den PSA.
Die sachgerechte Prüfung und Zertifizierung von PSA erfordert umfangreiche Erfahrungen aus der täglichen praktischen Anwendung an einer Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsplätze. Eine Voraussetzung, die das IFA als vielseitiges Beratungsinstitut der gewerblichen Berufsgenossenschaften in besonderer Weise erfüllt.
Aus den Akkreditierungsurkunden der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) und deren Anlagen, die eingesehen werden können, geht die Kompetenz der IFA-Prüfstelle hervor.
Download der Akkreditierungsurkunden
Akkreditierung als PSA-Prüfstelle
Akkreditierung als PSA-Zertifizierungsstelle

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