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Ansprechpartner:

Dr. Michael Schaefer
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Fachbereich 5
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2640
Fax: 02241 231-2234

Durchführung einer Prüfung nach Maschinenrichtlinie durch das IFA

Prüfungen und Zertifizierungen werden auf der Basis der "Prüf- und Zertifizierungsordnung der Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test" (BGG/GUV-G 902), als Broschüre erhältlich bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder über die DGUV-Publikationsdatenbank, durchgeführt.

Das Auftragsformular, mit dem das IFA zur Prüfung und/oder Zertifizierung beauftragt wird, sowie die Verträge, die zwischen Auftraggeber und dem IFA abgeschlossen werden, stehen zum Download zur Verfügung.

Sie können die Formulare online ausfüllen, indem Sie mit der Tabulatortaste von Feld zu Feld gehen, und sie danach ausdrucken. Wenn Sie die Formulare auch abspeichern wollen, benötigen Sie hierfür den Acrobat Writer (der Acrobat Reader allein ist nicht ausreichend). Speichern Sie dann als erstes die gewünschten Formulare auf Ihrem Rechner und füllen sie erst danach aus.

Bitte senden Sie den Auftrag einfach und das zutreffende Vertragsformular zweifach, jeweils unterschrieben, an das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA), Alte Heerstraße 111, 53754 Sankt Augustin.

Falls eine EG-Baumusterprüfung mit Ausstellung einer EG-Baumusterprüfbescheinigung in Auftrag gegeben wird, muss zusätzlich eine Erklärung abgegeben werden, die Sie - wie beschrieben - ausfüllen können.

Die Prüfgrundsätze, in denen die Prüfverfahren detailliert beschrieben sind, sind aufgelistet und stehen zum Download zur Verfügung.

Prüfanfragen können Sie an das Prüflabor für Schleifwerkzeuge richten, siehe Ansprechpartner.

 

 

so geht's

Download der Formulare