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GS-Prüfung einer staubbeseitigenden Maschine, Bild: IFA
IFA-Prüf- und Zertifizierungsstelle für Maschinen und Sicherheitsbauteile nach Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG gilt für das Inverkehrbringen und Ausstellen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung. Technische Arbeitsmittel sind verwendungsfertige Arbeitseinrichtungen, die bestimmungsgemäß ausschließlich bei der Arbeit verwendet werden, deren Zubehörteile sowie Schutzausrüstungen, die nicht Teil einer Arbeitseinrichtung sind, und Teile von technischen Arbeitsmitteln, wenn sie in einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1 oder 2 GPSG erfasst sind.
Technische Arbeitsmittel und verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände dürfen mit dem GS-Zeichen versehen werden, wenn nach einer Bauartprüfung durch eine zugelassene, unabhängige Stelle bestätigt wird, dass das Produkt den zurzeit geltenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen in der Bundesrepublik Deutschland entspricht und die Prüf- und Zertifizierungsstelle kontrolliert, dass nur dem Baumuster entsprechende Produkte in Verkehr gebracht werden (Fertigungskontrolle). Durch die letztgenannte Anforderung unterscheidet sich das GS-Zertifikat von einer EG-Baumusterprüfbescheinigung nach EU-Maschinenrichtlinie, die eine Fertigungskontrolle nicht fordert. Es ist möglich, das GS-Zeichen auch auf Maschinen, die der Maschinenrichtlinie und damit der 9. Verordnung des GPSG (9. GPSGV) unterliegen, anzubringen, wenn eine entsprechende Bauartprüfung durchgeführt wurde.
Das IFA ist eine im Rahmen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes zugelassene, unabhängige Stelle. Das IFA leitet den deutschen Erfahrungsaustauschkreis für Maschinen (EK9) der akkreditierten GS-Prüfstellen in Deutschland.
Aus den Akkreditierungsurkunden der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) und deren Anlagen, die eingesehen werden können, geht die Kompetenz der IFA-Prüfstelle hervor.
Download der Akkreditierungsurkunden
Akkreditierung als:
- Prüfstelle für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte im Sinne des GPSG
- Zertifizierungsstelle für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte im Sinne des GPSG
- Zertifizierungsstelle für Qualitätssicherungssysteme im Bereich des GPSG
Weiterführende Informationen
- GS-Zeichen und Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
- Erfahrungsaustauschkreise der Prüf- und Zertifizierungsstellen

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