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Schwingungseinwirkung an Arbeitsplätzen der Fahrer von Kraftomnibussen
Branche(n): Verkehr
Gefährdungsart(en): Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, Lärm/Vibrationen
Schlagworte: Transport und Verkehr, Belastung, Vibration
Status: abgeschlossen 08/1998
gefördert durch: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)
Projektdurchführung: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit - BIA
weitere Stichworte zum Projekt:
Schwingungseinwirkung, Fahrerarbeitsplatz, Kraftomnibus, Fahrersitz, Schwingungsminderung
Zielsetzung:
Ganzkörper-Schwingungsbelastung im Sitzen kann zu Rückenbeschwerden führen. Hohe berufliche Schwingungsbelastung der Wirbelsäule im Sitzen über Jahre hinweg wird bei entsprechendem medizinischem Schadensbild seit dem 1. Januar 1993 als Berufskrankheit anerkannt (BK 2110). Um die Belastung der Fahrer von Kraftomnibussen im Sinne der Gefährdungsbeurteilung zu quantifizieren, sind Messungen der Schwingungseinwirkung unter repräsentativen Einsatzbedingungen erforderlich. Die Messergebnisse können zudem zur Prävention genutzt werden, weil bei bekanntem Anregungsspektrum die Fahrzeugsitze verbessert werden können.
Aktivitäten/Methoden:
Es wurden 37 Kraftomnibusse, davon 25 Linienbusse, 9 Reisebusse und 3 Überlandbusse, messtechnisch über repräsentative Fahrstrecken begleitet. Gemessen wurden die Schwingbeschleunigungen an den Schwingungsübertragungsstellen Chassis - Sitzmontagestelle und Fahrersitz - Fahrer jeweils in den drei Schwingungsrichtungen x (Rücken - Brust), y (Schulter - Schulter) und z (Wirbelsäule).
Ergebnisse:
Kraftomnibusse gehören nicht zur Gruppe der Fahrzeuge, bei denen allein die Schwingungsbelastung unmittelbar zu einer Gesundheitsgefährdung führt. Da über die gemeinsame Auswirkung zusätzlicher Einflüsse wie Hitze, Kälte, Schadstoffe, Zugluft keine exakten Kenntnisse vorliegen, sollten die Einzeleinwirkungen minimiert werden. Die Fahrersitze von Kraftomnibussen sind hinsichtlich ihrer Schwingungsminderungseigenschaften teilweise verbesserungsfähig. Eine bessere Abstimmung auf die Schwingungsanregung durch das Fahrzeug ist wünschenswert.
Weitere Informationen:E-Mail: bia@dguv.de
Stand: 21.11.2001

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Webcode:
d72063