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Projekt-Nr. FFFB0130
EVA-Haut: Qualitätssicherung und Evaluation des optimierten Hautarztverfahrens und der verwaltungsseitigen Bearbeitung von berufsbedingten Hauterkrankungen (Stufenverfahren Haut)

Branche(n): -branchenübergreifend-

Gefährdungsart(en): -Verschiedenes-

Schlagworte: Hauterkrankungen (außer Krebserkrankungen), Qualitätssicherung, Evaluation

Status: laufend seit 09/2007

gefördert durch: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)

Projektdurchführung: Universität Osnabrück

weitere Stichworte zum Projekt:

Hautarzt, EVA-Haut

Zielsetzung:

Hautkrankheiten sind die häufigsten berufsbedingten Erkrankungen; derzeit entfallen ca. 60 % aller Aufwendungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) für berufliche Teilhabe auf sie.
Es ist wissenschaftlich gesichert, dass Frühprävention geeignet wäre, bei der Mehrzahl der hautkranken Versicherten den Berufsverbleib zu ermöglichen und damit individuelles Leid, aber auch Kosten für die Solidargemeinmeinschaft, in erheblichem Umfang zu reduzieren. Deshalb wurde kürzlich das Hautarztverfahren aktualisiert und komplementär ergänzend verwaltungsseitig das Stufenverfahren Haut als systematischer Leitfaden für das Verwaltungshandeln eingeführt. In diesem Forschungsvorhaben wird erstmals eine wissenschaftlich begründete Qualitätssicherung der beiden innovativen, präventiv ausgerichteten Verfahrensarten in der DGUV umgesetzt. Das Ziel des Projektes ist, die Effizienz der Seitens der DGUV im Rahmen des § 3 BKV eingesetzten Mittel zu optimieren und dadurch eine weitere Verbesserung der Frühprävention zu erreichen mit dem Hauptziel des Erhalts des Berufsverbleibs für hauterkrankte Versicherte.

Aktivitäten/Methoden:

Ab 01.09.2007 werden das neue Hautarztverfahren und das Stufenverfahren Haut in einem innovativen Verbundforschungsvorhaben kombiniert berufsdermatologisch und verwaltungsseitig evaluiert:
- Quotenstichprobe bei 1.000 Hautarztverfahren im gesamten Bundesgebiet
- Follow up: ein Jahr
- Dermatologische Begutachtung im double review-Verfahren. Hierauf baut dann die spätere verwaltungsseitige Evaluation auf.
Ca. 1/3 der Studienkohorte wird ärztlich nachuntersucht (Subkohorte SIP), als weitere Kontrollkohorten werden herangezogen:
a) N = 200 noch beschäftigte Versicherte, bei denen die Meldung und Betreuung außerhalb des Hautarztverfahrens erfolgte;
b) N = 200 Versicherte, bei denen die Tätigkeit bereits wg. einer beruflichen Hauterkrankung aufgegeben wurde und bereits Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden, ohne dass vorher präventive Interventionen stattfanden bzw. ein Hautarztbericht erstattet wurde.
Erfasst werden jeweils Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität der Verfahren. Eine in die Untersuchung integrierte Versichertenbefragung ermöglicht zusätzlich eine vergleichende Akzeptanzanalyse von Frühpräventionsmaßnahmen der DGUV. Durch das Forschungsvorhaben wird es erstmals möglich, die komplexen Interaktionen zwischen berichterstattendem Arzt, Versicherten und Verwaltungen vor dem Hintergrund der Güte der Informationen im Bericht, dem Schweregrad und Verlauf der Erkrankung sowie dem Berufsverbleib zu analysieren. Durch das Forschungsvorhaben sind normative Einflüsse bezüglich maximaler Anstrengungen aller Beteiligten zu erwarten, dies insbesondere im Sinne einer sachgerechten medizinischen Diagnostik, Beratung und Dokumentation sowie eines konsequenten Monitorings umgesetzter Frühpräventionsmaßnahmen.

Weitere Informationen:

E-Mail: dguv.forschungsfoerderung@dguv.de

Stand: 07.01.2009

 

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