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EVA-Haut: Qualitätssicherung und Evaluation des optimierten Hautarztverfahrens und der verwaltungsseitigen Bearbeitung von berufsbedingten Hauterkrankungen (Stufenverfahren Haut)
Branche(n): -branchenübergreifend-
Gefährdungsart(en): -Verschiedenes-
Schlagworte: Hauterkrankungen (außer Krebserkrankungen), Qualitätssicherung, Evaluation
Status: laufend seit 09/2007
gefördert durch: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Projektdurchführung: Universität Osnabrück
weitere Stichworte zum Projekt:
Hautarzt, EVA-Haut
Zielsetzung:
Hautkrankheiten sind die häufigsten berufsbedingten
Erkrankungen; derzeit entfallen ca. 60 % aller
Aufwendungen der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung e. V. (DGUV) für berufliche Teilhabe
auf sie.
Es ist wissenschaftlich gesichert, dass Frühprävention
geeignet wäre, bei der Mehrzahl der hautkranken
Versicherten den Berufsverbleib zu ermöglichen und damit
individuelles Leid, aber auch Kosten für die
Solidargemeinmeinschaft, in erheblichem Umfang zu
reduzieren. Deshalb wurde kürzlich das Hautarztverfahren
aktualisiert und komplementär ergänzend verwaltungsseitig
das Stufenverfahren Haut als systematischer Leitfaden für
das Verwaltungshandeln eingeführt. In diesem
Forschungsvorhaben wird erstmals eine wissenschaftlich
begründete Qualitätssicherung der beiden innovativen,
präventiv ausgerichteten Verfahrensarten in der DGUV
umgesetzt. Das Ziel des Projektes ist, die Effizienz der Seitens
der DGUV im Rahmen des § 3 BKV eingesetzten Mittel zu
optimieren und dadurch eine weitere Verbesserung der
Frühprävention zu erreichen mit dem Hauptziel des Erhalts
des Berufsverbleibs für hauterkrankte Versicherte.
Aktivitäten/Methoden:
Ab 01.09.2007 werden das neue Hautarztverfahren und das
Stufenverfahren Haut in einem innovativen
Verbundforschungsvorhaben kombiniert
berufsdermatologisch und verwaltungsseitig evaluiert:
- Quotenstichprobe bei 1.000 Hautarztverfahren im gesamten
Bundesgebiet
- Follow up: ein Jahr
- Dermatologische Begutachtung im double review-Verfahren. Hierauf baut
dann die spätere verwaltungsseitige Evaluation auf.
Ca. 1/3 der Studienkohorte wird ärztlich nachuntersucht (Subkohorte
SIP), als weitere Kontrollkohorten werden herangezogen:
a) N = 200 noch beschäftigte Versicherte, bei denen die Meldung
und Betreuung außerhalb des Hautarztverfahrens erfolgte;
b) N = 200 Versicherte, bei denen die Tätigkeit bereits wg. einer
beruflichen Hauterkrankung aufgegeben wurde und bereits
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden,
ohne dass vorher präventive Interventionen stattfanden bzw.
ein Hautarztbericht erstattet wurde.
Erfasst werden jeweils
Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität der Verfahren.
Eine in die Untersuchung integrierte Versichertenbefragung
ermöglicht zusätzlich eine vergleichende Akzeptanzanalyse
von Frühpräventionsmaßnahmen der DGUV. Durch das
Forschungsvorhaben wird es erstmals möglich, die
komplexen Interaktionen zwischen berichterstattendem Arzt,
Versicherten und Verwaltungen vor dem Hintergrund der
Güte der Informationen im Bericht, dem Schweregrad und
Verlauf der Erkrankung sowie dem Berufsverbleib zu
analysieren. Durch das Forschungsvorhaben sind normative
Einflüsse bezüglich maximaler Anstrengungen aller
Beteiligten zu erwarten, dies insbesondere im Sinne einer
sachgerechten medizinischen Diagnostik, Beratung und
Dokumentation sowie eines konsequenten Monitorings
umgesetzter Frühpräventionsmaßnahmen.
E-Mail: dguv.forschungsfoerderung@dguv.de
Stand: 07.01.2009

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