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Staub auf schwarzer Tastatur

Verstaubte Tastatur, © KMC, fotolia

Ansprechpartner:

Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Fachbereich 3
Dipl.-Chem. Thomas von der Heyden
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2580
Fax: 02241 231-2234

Stäube und Rauche einschließlich ultrafeiner Partikel

Stäube und damit auch Faserstäube entstehen in Innenräumen vorwiegend durch Aufwirbelungen oder andere mechanische Prozesse – Papierstäube beispielsweise beim Umgang mit Papieren. Sie können sowohl organischer als auch anorganischer Natur sein. Die bedeutendste Quelle für Rauch in Innenräumen ist das Rauchen. In Abhängigkeit von der Lage des Gebäudes und der Lüftung gelangen Stäube und Rauche in unterschiedlichem Maße auch über die Außenluft in die Innenräume.

Von Ausnahmen abgesehen haben Stäube keine schädigende oder belästigende Wirkung, wenn die Innenraumluftkonzentration in der Größenordnung der Außenluftkonzentration liegt. Daneben können Stäube jedoch auch Einzelstoffe mit gefährlichen Eigenschaften wie toxisch oder krebserzeugend enthalten. Hierzu existieren aber nur in wenigen Fällen Beurteilungswerte.

Im Jahr 2010 verunsicherten Meldungen über mögliche Gesundheitsgefahren durch das Auftreten von ultrafeinen Partikeln auch in Innenräumen die Öffentlichkeit. Ultrafeine Partikeln sind sehr kleine Teilchen mit einem Durchmesser unter 100 nm (= 0,1 μm). Sie gelangen durch verschiedene Prozesse – beispielsweise bei der Verbrennung – in die Luft und finden sich in der Umwelt wie auch an Arbeitsplätzen. So können auch partikelförmige Dieselmotoremissionen aus der Außenluft in die Innenraumluft gelangen. Daneben stehen Laserdrucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte immer wieder im Verdacht, Feinstaub aus Tonerpartikeln an die Innenraumluft abzugeben.

 

so geht's

Report Innenraumarbeitsplätze:

Abschnitt 3.5.1.1 „Stäube und Rauche“
Abschnitt 3.5.3.2 „Stäube“

Weitere Informationen und IFA-Projekte:

Fachinformationen zum Thema 
Ultrafeine Aerosole und Nanopartikel am Arbeitsplatz

0068 „Schwarztoner“

7005 „Gesundheitliche Bewertung von Farbtonern“

7012 „Toxizität von Tonerstäuben“

Publikationen und Links:

IFA-Report 1/2011 „Grenzwerteliste 2011"

Emissionen aus Laserdruckern und Kopierern. Aus der Arbeit des BGIA Nr. 0276

Gesundheitliche Bedeutung von Feinstaub in der Innenraumluft. Umweltbundesamt