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Fiktives Verbotsschild "Ausatmen verboten", © Helmut Niklas, fotolia
Ansprechpartner:
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Fachbereich 3
Dipl.-Chem. Thomas von der Heyden
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2580
Fax: 02241 231-2234
E-Mail
Kohlendioxid
Die Hauptemissionsquelle für Kohlendioxid in Innenräumen ist in der Regel der Mensch durch seine Atmung. Da die Kohlendioxidabgabe des Menschen etwa proportional zur Emission von Geruchsstoffen ist, bildet die mit einfachen Mitteln messbare Kohlendioxidkonzentration einen brauchbaren Indikator für die empfundene Raumluftqualität. Neben der Messung mit direkt anzeigenden Messgeräten, kann die Kohlendioxidkonzentration auch in Abhängigkeit von der sich im Raum befindlichen Personenzahl berechnet werden.
Als Richtwert gilt allgemein, dass eine Konzentration von 1.000 ppm bzw. 1.800 mg/m³ (Pettenkoferzahl) nicht überschritten werden sollte. Im Jahr 2008 hat die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes einen gesundheitlich-hygienisch begründeten Leitwert für die Momentankonzentration von Kohlendioxid abgeleitet. Demnach soll bei Überschreitung eines Wertes von 1 000 ppm Kohlendioxid gelüftet werden. Bei Überschreitung eines Wertes von 2 000 ppm muss gelüftet werden. Reichen die Lüftungsmaßnahmen (ggf. Einführung eines Lüftungsplans) nicht aus, um den Leitwert von 2 000 ppm zu unterschreiten, sind weitergehende organisatorische, lüftungstechnische oder bauliche Maßnahmen erforderlich. Hierzu zählen beispielsweise die Verringerung der Personenzahl im Raum oder der Einbau einer technisch geregelten Lüftung.
Report Innenraumarbeitsplätze:
Abschnitt 3.5.1.2 „Kohlendioxid“
Abschnitt 3.5.3.3 „Kohlendioxid“
Weitere Informationen und IFA-Projekte:
Publikationen und Links:
BIA-Report 3/2001 „Berechnungsverfahren und Modellbildung in der Arbeitsbereichsanalyse"
IFA-Report 1/2011 „Grenzwerteliste 2011"
Gesundheitliche Bewertung von
Kohlendioxid in der Innenraumluft. Umweltbundesamt

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