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Nasenklammer

© makuba, fotolia

Ansprechpartner:

Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Fachbereich 3
Dipl.-Chem. Thomas von der Heyden
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2580
Fax: 02241 231-2234

Gerüche und Geruchssinn

Beschwerden an Innenraumarbeitsplätzen werden häufig durch Gerüche und eine damit ggf. verbundene Belästigung ausgelöst. Die Wahrnehmung eines Geruchs lässt jedoch keine Rückschlüsse auf eine gesundheitliche Gefährdung zu. Wird Geruch wahrgenommen, so wird er automatisch auf der Basis früherer Erfahrungen beurteilt. So kann allein der Geruch ein Gefühl von Wohlbefinden oder Unwohlsein bis hin zum Auftreten von Beschwerden auslösen – auch wenn die Konzentration von Stoffen vollkommen harmlos ist.

Die Arbeitsstättenverordnung fordert „in Arbeitsbereichen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft zu gewährleisten“. Dies bedeutet auch, dass belästigender Geruch weitestgehend zu vermeiden ist. In der Regel dürfen somit also keine belästigenden Geruchsemissionen von Produkten (z. B. Bauchemikalien) und Geräten (z. B. Drucker, Kopierer) sowie Anlagen (z. B. raumlufttechnische Anlagen) ausgehen.

Nicht unproblematisch ist auch das in Mode gekommene Verdampfen sogenannter Aromaöle in Duftlampen und raumlufttechnischen Anlagen. Hierdurch können Sensibilisierungen entstehen und später allergische Reaktionen bis hin zu asthmatischen Anfällen ausgelöst werden.

Vom Menschen deutlich empfundener Geruch kann mit modernen Analysenmethoden nicht immer nachgewiesen werden. Insofern ist die Bewertung von Gerüchen in der Regel nicht ohne subjektive Methoden wie die Olfaktometrie möglich.

 

so geht's

Report Innenraumarbeitsplätze:

Abschnitt 2.3 „Geruch und Geruchssinn“

Publikationen und Links:

Abgrenzung und Differenzierung "belästigender" und "irritierender" Effekte von Gefahrstoffen. Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA)