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Abladen von Spanplatten,
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Ansprechpartner:
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Fachbereich 3
Dipl.-Chem. Thomas von der Heyden
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2580
Fax: 02241 231-2234
E-Mail
Formaldehyd
Eine wesentliche Quelle für Formaldehyd in Innenräumen sind Möbel aus Spanplatten. Seit 1986 dürfen keine Möbel mehr verkauft werden, die mehr als 0,1 ppm Formaldehyd zur Innenraumluft beitragen (ppm: parts per million). Dies entspricht der Einstufung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), das im Frühjahr 2006 für Formaldehyd eine Konzentration von 0,1 ppm als „sichere Konzentration“ (Safe Level) im Hinblick auf die krebserzeugende Wirkung beim Menschen vorschlug. Im Herbst 2006 schloss sich die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraum-Richtwerte der Innenraumlufthygiene-Kommission nach eingehender Diskussion dieser Einschätzung an.
Weitere für den Innenraum relevante Formaldehydquellen sind unter anderem Lacke (hier vor allem säurehärtende Siegellacke bei Parkettböden und Möbeln), Furniere, Textilien und Teppichböden. Formaldehyd ist in wässrigen Zubereitungen als Desinfektions- und Konservierungsmittel enthalten sowie in Körperpflegemitteln, Putz-, Wisch- und Desinfektionsmitteln nachweisbar.
Von Bedeutung ist auch die Freisetzung von Formaldehyd durch Tabakrauch sowie andere unvollständige Verbrennungsvorgänge, beispielsweise offene Feuerstellen und Kamine sowie Gasheizungen.
Report Innenraumarbeitsplätze:
Abschnitt 3.5.1.4 „Formaldehyd“
Abschnitt 3.5.3.5 „Formaldehyd“
Abschnitt 3.2.3.2 „Erfassung von Produktemissionen“
Weitere Informationen und IFA-Projekte:
Publikationen und Links:
IFA-Report 1/2011 „Grenzwerteliste 2011"
Krebserzeugende Wirkung von Formaldehyd –
Änderung des Richtwertes für die Innenraumluft von 0,1 ppm nicht erforderlich. Umweltbundesamt

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