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Grafik: Mann mit Lupe

© Thomas Jansa, fotolia

Ansprechpartner:

Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Fachbereich 3
Dipl.-Chem. Thomas von der Heyden
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2580
Fax: 02241 231-2234

Ermittlungen bei chemischen Einwirkungen

Luftverunreinigungen in Innenräumen können aus einer Vielzahl von Quellen stammen. Neben den Materialien, Möblierung und Reinigungs- und Pflegemitteln ist vor allem der Mensch selbst zu berücksichtigen. Er gibt durch die Atmung Kohlendioxid, körpereigene Geruchsstoffe sowie Bakterien und Viren an die Raumluft ab. Auch beim Schwitzen gehen Substanzen in die Umgebungsluft über. Benutzt man Deodorants, so erhöhen deren Inhaltsstoffe zum Beispiel den Anteil an flüchtigen organischen Verbindungen in der Luft. Haarausfall und Hautabschilferungen tragen zur Staubentstehung bei. Weitere Emissionsquellen sind nicht nur EDV-Geräte, Kopierer und Drucker sondern auch die ganz normalen Büroartikel wie Papier, Stifte, etc.

Im Rahmen der Ermittlungen zu Gefahrstoffen können zahlreiche Informationen zu deren Quellen und zu den Schadstoffen anfallen. Abhängig vom Ergebnis der Ermittlungen ist über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Bestätigt sich der Verdacht auf Gefahrstoffexpositionen nicht, sind andere Ursachen für die Beschwerden zu suchen. Erhärtet sich der Anfangsverdacht, dass Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz vorliegen, sind gezielte Gefahrstoffmessungen vorzusehen. Vielfach können auch ohne Gefahrstoffmessungen allein aufgrund der Ermittlungsergebnisse Entscheidungen über erforderliche Maßnahmen (z. B. Sanierung) getroffen werden.

 

so geht's

Zum Download:

Abschnitt 3.5.1 „Ermittlungen bei chemischen Einwirkungen“