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Bild 1: CE-Kennzeichnung nach EU-Richtlinie mit Kennziffer des IFA
Bild 2: Piktogramm Erlenmeyerkolben
Bild 3: Piktogramm Becherglas
Bild 4: Piktogramm Herstellerinformation
Mindestangaben für die Kennzeichnung von Chemikalienschutzhandschuhen
- CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung (Bild 1) dokumentiert, dass die Handschuhe den allgemeinen Anforderungen der PSA-Richtlinie entsprechen.
Zwingend erforderlich, ansonsten stellt das Produkt keine persönliche Schutzausrüstung dar! - 1234 (vierstellige Kennziffer, beispielsweise 0121)
Codierung der Prüfstelle, die regelmäßig die Qualitätüberwachung des Handschuhtyps durchführt. Sie steht immer neben der CE-Kennzeichnung (z. B. CE 0121 für das IFA, das unter der Nummer 0121 notifizierte Prüfstelle nach PSA-Richtlinie ist). - Piktogramme Erlenmeyerkolben oder Becherglas (Bilder 2 und 3). Sie zeigen an, dass es sich um einen Chemikalienschutzhandschuh handelt. Nur eines der Piktogramme darf vorhanden sein!
- Piktogramm Herstellerinformation (Bild 4)
Zeigt an, dass vor Benutzung die Gebrauchsanleitung zu beachten ist zur Klärung, für welche Chemikalien der Chemikalienschutzhandschuh geeignet ist. - Name, Adresse oder Zeichen des Handschuhherstellers
- Typbezeichnung
- Handschuhgröße

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