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Titelseite

Titelseite der BGI 664

Ansprechpartner:

Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Fachbereich 3
Dr.-Ing. Horst Kleine
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2570
Fax: 02241 231-2234

Asbestsanierung (BGI 664)

Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten

Aktuell

Als Ergänzungen für die nächste Druckauflage der BGI 664 wurden folgende Arbeitsverfahren beschlossen:

  • AT6 Standardheizkessel – Wartung und Reinigung
  • AT7 Standardheizkessel – Ausbau von Dichtschnüren
  • BT12 Anbohren von Asbestzement-Fassadenplatten – Anbohrverfahren (Stand: Mai 2006)
  • BT16 Asbestzement(AZ)-Rohrleitungen – Berstliningverfahren mit den Systemen Grundocrack® und Grundoburst®
  • BT17 Abschleifen von asbesthaltigen Klebern von mineralischem Untergrund – GSA-Schleifverfahren
  • BT18 Entfernen asbesthaltiger Estriche – insbesondere asbesthaltiger Magnesia-Estriche – von mineralischem Untergrund mit den Arbeitsverfahren "Nassfräsen" und "Ausbruch Hydrohammer" der Firma INBO Oberflächentechnik GmbH & Co. KG
  • BT19 Reinigung und Beschichtung von Asbestzement-Fassadenplatten
  • BT20 Ausbau von asbesthaltigem Fugenkitt (Morinol)
  • BT21 Asbestzement(AZ)-Wasserrohrleitungen – Hilfsrohrverfahren
  • BT22 Reinigen und Beschichten von AZ-Lüftungskanälen mit den MEKON-Verfahren Air-Clean und Protector
  • BT 23 Bohren von Fußböden mit asbesthaltigem Estrich unter Verwendung einer speziellen Absaugvorrichtung
  • BT 24 Entfernen von fest gebundenen asbesthaltigen Bodenplatten in Netzstationen/-anlagen
  • BT 25 Sanierung häuslicher Entwässerungsleitungen aus Asbestzement unter Einsatz des Verfahrens "TUBUS SYSTEM"

Sie stehen zum Download zur Verfügung.

Zum Hintergrund

Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen und ist mit einem Expositionsverbot belegt. Ausgenommen sind Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Einrichtungen, bei denen asbesthaltige Materialien eingesetzt wurden. Die nach der Gefahrstoffverordnung erforderlichen Schutzmaßnahmen und organisatorischen Voraussetzungen für ASI-Arbeiten sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 "Asbest; Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" zusammengefasst.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Erleichterungen bei den zu treffenden Schutzmaßnahmen vorgesehen, z.B. wenn es sich um Arbeiten mit geringer Exposition handelt (Asbestfaserkonzentration unter 15000 Fasern/m³).

Hierzu geeignete Arbeitsverfahren werden nach Prüfung durch den Arbeitskreis "Asbestexposition bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" beim IFA in die BG-Information BGI 664 aufgenommen. Die gedruckte Fassung der BGI 664 (Stand Juli 2000) ist beim Carl Heymanns Verlag in Köln erhältlich, zusätzlich erfolgt eine Publikation in der BGVR-Datenbank.

 

so geht's

Download

BGI 664, Ausgabe Juli 2000

Neu

BT 25 Sanierung häuslicher Entwässerungsleitungen aus Asbestzement unter Einsatz des Verfahrens "TUBUS SYSTEM"

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