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Herkunft deutscher Luftgrenzwerte

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Die mit Abstand bedeutendste Quelle ist nach wie vor die „MAK- und BAT-Werte-Liste“ [1] der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), kurz MAK-Kommission genannt. Dieser Expertenkreis wurde 1955 ins Leben gerufen und bedient sich bei der Aufstellung von MAK-Werten (Maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen) ausschließlich arbeitsmedizinischer und toxikologischer Kriterien. MAK-Werte der DFG-Senatskommission können daher nur bei entsprechender Datenlage abgeleitet werden. Stellt sich heraus, dass der betrachtete Stoff unzureichend untersucht ist oder wegen seines spezifischen toxikologischen Wirkungsmechanismus die Ermittlung einer Höchstkonzentration in der Arbeitsplatzluft nicht sicher zulässt, „die auch bei wiederholter und langfristiger Exposition die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt oder unangemessen belästigt“, gibt die MAK-Kommission keinen Grenzwertvorschlag.

Für jede Entscheidung wird im Allgemeinen eine ausführliche wissenschaftliche Begründung in der Loseblattsammlung „Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe – Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründungen von MAK-Werten“ [2] publiziert. In den ersten Jahren ihres Bestehens hat die Kommission jedoch eine Reihe von Luftgrenzwerten (TLV = Threshold Limit Values) der American Conference of Governmental Industrial Hygienists (ACGIH) ohne eigenes Begründungspapier in ihre MAK-Werte-Tabelle überführt [3]. Über diesen Umweg war vorübergehend eine erste Serie amerikanischer Grenzwerte in das deutsche Regelwerk gelangt. Inzwischen sind fast alle dieser TLVs von der DFG-Arbeitsstoffkommission reevaluiert worden, wobei sich die Datenlage oftmals als unzureichend für die Aufstellung eines MAK-Wertes erwies.

Neue MAK-Werte werden in der Regel Anfang Juli eines jeden Jahres mit Erscheinen der aktuellen „MAK- und BAT-Werte-Liste“ [1] auf der Internetseite der Deutschen Forschungsgemeinschaft bekannt gegeben. Sie stehen dann mit den Einstufungsvorschlägen vor Drucklegung der Begründungspapiere sechs Monate lang zur öffentlichen Diskussion. Innerhalb dieses Zeitraums können die Manuskripte beim Kommissionssekretariat von allen Interessierten angefordert werden, die Rückfragen oder – ausschließlich toxikologisch-arbeitsmedizinisch begründete! – Einwände haben.

Die MAK- und BAT-Werte-Liste enthält auch Empfehlungen zur Begrenzung kurzzeitiger Expositionsspitzen. Das seit der Neuformulierung der TRGS 900 vom Januar 2006 gültige Kurzzeitwertekonzept des AGS ist nahezu identisch mit demjenigen der MAK-Kommission.

so geht's

Rechtstexte

uv_vorschriften_regeln_170

Literatur

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[1] Deutsche Forschungsgemeinschaft, Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe:
MAK- und BAT-Werte-Liste – Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen und Biologische Arbeitstoleranzwerte. Mitteilung 43, ISBN 978-3-527-31954-1. Erscheint jährlich

[2] Greim, H. (Hrsg.): Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe - Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten (Maximale Arbeitsplatz Konzentrationen). Wiley-VCH, Weinheim 1972 - Loseblattsammlung. ISSN 0930-1954

[3] Weichardt, H.: Gewerbetoxikologie und Toxikologie der Arbeitsstoffe. In: Amberger-Lahrmann, M.; Schmähl, D. (Hrsg.): Gifte – Geschichte der Toxikologie. Fourier, Wiesbaden 1993. S. 197-252.