- > Gefahrstoffd...
- > GESTIS -...
- > Herkunft...
- > Ausländische Luftgrenzwerte
Herkunft deutscher Luftgrenzwerte
Ausländische Grenzwerte
Um der wachsenden Diskrepanz zwischen der Zahl von Gefahrstoffen an Arbeitsplätzen und der vergleichsweise kurzen Liste verbindlicher Luftgrenzwerte in Deutschland zu begegnen, hat das zuständige Bundesministerium in den Jahren 1997 und 1998 weit über hundert ausländische Luftgrenzwerte direkt in die damalige Technische Regel (TRGS) 900 übernommen [1; 2]. Die Mehrzahl stammt dabei von der „American Conference of Governmental Industrial Hygienists“ (ACGIH). Sie ist eine Art Standesorganisation von Gewerbetoxikologen und Arbeitsmedizinern aus Universitäten, Industrie und öffentlichem Dienst, die seit 1946 sog. „Threshold Limit Values“ (TLV) vorschlägt. Eine Dokumentation der jeweils zugrunde gelegten arbeitsmedizinisch-toxikologischen Daten wird als Loseblattsammlung [3] vertrieben.
Auch einige Luftgrenzwerte aus Dänemark, Finnland, Großbritannien, Japan, den Niederlanden und Schweden waren von 1997 bis 2004 in das deutsche Regelwerk integriert. In den meisten Fällen existieren hierzu Schriftstücke, welche die wissenschaftliche Basis erläutern und daher in der Datenbank zitiert werden. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat sich vorgenommen, die ausländischen Luftgrenzwerte neu zu bewerten und hat diese nach Erscheinen der aktuellen Gefahrstoffverordnung zunächst fast komplett wieder aus der TRGS 900 entfernt. Für eine Reihe von Stoffen mit wirtschaftlicher Bedeutung prüft der AGS jedoch derzeit, ob den Empfehlungen ausländischer Expertengremien auch unter den veränderten Rahmenbedingungen weiterhin gefolgt werden kann.
Viele ursprünglich US-amerikanische Luftgrenzwerte waren aus niederländischen Listen in das deutsche Regelwerk überführt worden. Seit 1997 evaluiert ein internationales Expertengremium im Auftrag des Haager Ministeriums für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung ältere Grenzwerte, die in den Niederlanden eingeführt waren und teilweise auch in Deutschland galten. Die Empfehlungen dieses „Committee on Updating of Occupational Exposure Limits“, dem u. a. ein Vertreter der deutschen „MAK-Kommission“ angehört, dienen auch AGS als Richtschnur.
Gremien und Organisationen
Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS
Beratergremium für Altstoffe - BUA
Classification and Labelling Working Group
Committee on Updating of Occupational Exposure Limits
Deutsche Forschungsgemeinschaft - DFG
Kommissionssekretariat der "MAK-Kommission"
Ex-ECB, früher: European Chemicals Bureau
Scientific Committee on Occupational Exposure Limits - SCOEL
Literatur
[2] Nies, E.; Pflaumbaum, W.; Brüggemann, H.; Blome, H.; Mangelsdorf, I.; Keller, D.: Ausländische Luftgrenzwerte in der TRGS 900.
Zbl. Arbeitsmed. 49 (1999), S. 38-53.
[3] Documentation of the Threshold Limit Values and Biological Exposure Indices. 7. Aufl. Hrsg.: American Conference of Governmental Industrial Hygienists. ACGIH, Cincinnati 2001 – Losebl.-Ausgabe.

Versenden
Seitenfeedback
Webcode:
d37596