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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Abfallschlüssel

Ich bin als Abfallbeauftragter häufig mit Fragen zur Einstufung von Abfällen befasst. Sehen Sie eine Möglichkeit, in Ihre Datenbank die Suche nach AVV-Nummern einzubeziehen?

Die Einträge in der europäschen Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sind primär verfahrensbezogen gegliedert und nicht stoffspezifisch, sodass eine Zuordnung zu konkreten Einzelstoffen sehr schwierig ist. Wir haben deshalb auf die Zuordnung der AVV-Nummer verzichtet.

Änderungsstatus

Ist es möglich, einen Änderungsstatus in die Datenbank aufzunehmen? Dieser sollte das Datum und einen Hinweis auf die Änderung enthalten.

Bei den Informationen zur Arbeitsmedizin und zur Ersten Hilfe ist das Datum der letzten Bearbeitung jeweils angegeben, da klar sein muss, auf welchen Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse sie sich beziehen. Vorschriften und daraus resultierende Maßnahmen werden von uns unmittelbar nach Erscheinen aktualisiert, hier erübrigt sich das Änderungsdatum. Bei den meisten anderen Daten (z. B. Formeln, physikalisch-chemische Daten) ist die Angabe des Bearbeitungsdatums nicht erforderlich.

Drucken

Wie drucke ich einzelne Abschnitte eines Stoffdatenblattes aus?

Auch das Ausdrucken von Teilen eines Stoffdatenblattes ist unter Nutzung der normalen Browserfunktionen möglich: Markieren Sie den betreffenden Textteil mit der Maus, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den markierten Textteil und klicken Sie dann in dem sich öffnenden Menü auf Drucken. Im folgenden Fenster wählen Sie "Markierung" und klicken dann auf OK.

Herstellereinstufung

Mir fällt auf, dass die Einstufung der Gefahrstoffe zu einem großen Teil an der Fa. Merck orientiert ist. Warum werden die Angaben von Unternehmen wie Bayer, Hoechst, BASF, Degussa, Fluka, Sigma, Lancaster, TCI, Acros nicht auch herangezogen? Oftmals gibt es hier Differenzen zur Einstufung von Merck.

Bei Stoffen, die noch nicht von der EG eingestuft sind, muss der Hersteller oder Importeur selbst einstufen. Leider haben wir die Erfahrung machen müssen, dass die Nichtübereinstimmung der Einstufungen verschiedener Hersteller für denselben Stoff der Regelfall ist. Wir haben weiterhin festgestellt, dass die schärfste vorliegende Einstufung nicht immer die beste ist. Einige Firmen scheinen R-Sätze im Widerspruch zu den Einstufungsregeln nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen. Gute Übereinstimmungen mit der Datenlage zeigen z. B. die Einstufungen der Firmen Merck, Bayer, BASF und Clariant (= Hoechst). Da GESTIS eine Datenbank zu Reinstoffen ist, kommen naturgemäß Feinchemikalienhersteller häufiger vor. Merck war außerdem eine der ersten Firmen, deren Sicherheitsdatenblätter der Öffentlichkeit komplett zur Verfügung gestanden haben, sodass es auch aus diesem Grund ein Übergewicht der Merck-Einstufungen in GESTIS gibt.

Herunterladen

Könnte man diese Datenbank in einem Format bereitstellen, welches man herunterladen kann? Wir würden gerne diese Daten in eine eigene Datenbank exportieren.

Die Nutzungsbedingungen der GESTIS-Stoffdatenbank schließen eine teilweise oder vollständige Übernahme in andere Informationssysteme aus. Ein Download ist deshalb nicht vorgesehen. Da unsere Daten ständig aktualisiert werden, hätten Sie nach kurzer Zeit einen veralteten Bestand in Ihrem Informationssystem.

ZVG-Nummer

Welche Bedeutung hat diese Nummer?

Die ZVG-Nummer ist die eindeutige Identifikationsnummer in der GESTIS-Stoffdatenbank (jede Datenbank arbeitet mit speziellen Identifikationskriterien). Die weit verbreitete Gefahrstoffliste des IFA enthält die ZVG-Nummer, sodass man weiterführende Informationen zu dem entsprechenden Stoff schnell in der GESTIS-Stoffdatenbank finden kann. Auch im Chemie-Lexikon "RÖMPP-Online" wird die ZVG-Nummer künftig aufgeführt.

so geht's