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Hinweise zum Erstellen von Sicherheitsdatenblättern

Das Sicherheitsdatenblatt wird durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) geregelt. Die das Sicherheitsdatenblatt betreffenden Abschnitte finden Sie in dieser Verordnung in Artikel 31 und in Anhang II.

Ab dem 01.12.2010 ist hier die Verordnung EU 453/2010 der Kommission zur Änderung des Anhangs II der REACH-Verordnung anzuwenden.

Weitere Informationen finden Sie unter REACH/Sicherheitsdatenblatt

Weitere Hilfen zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes bieten:

  • Leitfaden Sicherheitsdatenblatt des VCI (Verband der Chemischen Industrie e. V.)
    mit aktuellen Ergänzungen gemäß REACH-Verordnung
  • BDI-Standardsatzkatalog und weitere Hilfen des Bundesverbands der Deutschen Industrie, z. B. Leerformular 'REACH-Sicherheitsdatenblatt'
  • Muster und Leerformulare zum Sicherheitsdatenblatt, auch kommentiert
    bei der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
  • Schulungen und Seminare zum Thema "Sicherheitsdatenblätter"
  • Beratungsunternehmen zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
 

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