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Hinweise zum Erstellen von Sicherheitsdatenblättern
Das Sicherheitsdatenblatt wird durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) geregelt. Die das Sicherheitsdatenblatt betreffenden Abschnitte finden Sie in dieser Verordnung in Artikel 31 und in Anhang II.
Ab dem 01.12.2010 ist hier die Verordnung EU 453/2010 der Kommission zur Änderung des Anhangs II der REACH-Verordnung anzuwenden.
Weitere Informationen finden Sie unter REACH/Sicherheitsdatenblatt.
Weitere Hilfen zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes bieten:
- Leitfaden
Sicherheitsdatenblatt des VCI (Verband der Chemischen Industrie e. V.)
mit aktuellen Ergänzungen gemäß REACH-Verordnung
- BDI-Standardsatzkatalog und weitere Hilfen des Bundesverbands der Deutschen
Industrie, z. B. Leerformular 'REACH-Sicherheitsdatenblatt'
- Muster und Leerformulare zum Sicherheitsdatenblatt, auch kommentiert
bei der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
- Schulungen und Seminare zum Thema "Sicherheitsdatenblätter"
- Beratungsunternehmen zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

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