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Ansprechpartnerinnen:
Fachbereich 1
Dr. rer. nat. Ute Kringel
Dipl.-Chem. Kerstin Kefenbaum, Fachchemikerin für Toxikologie
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2740 (Kringel)
02241 231-2815 (Kefenbaum)
Fax: 02241 231-2234
ISi - Informationssystem für Sicherheitsdatenblätter
Das Informationssystem für Sicherheitsdatenblätter (ISi) ist als Kooperation zwischen dem Verband der chemischen Industrie (VCI) und dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) eingerichtet worden, um Behörden, Notrufinstitutionen und den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern einen möglichst umfassenden und aktuellen Zugriff auf Sicherheitsdatenblätter zu chemischen Produkten zu ermöglichen.
Inhalte
Zurzeit stehen mehr als eine Million Sicherheitsdatenblätter von 500 Firmen zur Verfügung (Stand: April 2010). Die Daten werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Wir danken den an ISi beteiligten Firmen.
Zugriffsberechtigung
Aufgrund vertraglicher Bindungen ist die Datenbank nicht für die Allgemeinheit zugänglich. Zugangsberechtigt sind:
- die gesetzlichen Unfallversicherungsträger
- staatliche Dienststellen mit Überwachungsaufgaben (z.B. Gewerbeaufsicht)
- Notrufinstitutionen (z.B. Giftnotrufzentralen, Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungs-System TUIS)
- Firmen, wenn bei ISi das Einverständnis des Erstellers der Sicherheitsdatenblätter vorliegt.
Einige Firmen haben ihre Sicherheitsdatenblätter für die Öffentlichkeit freigegeben. Diese werden über den Zugang "GAST" angezeigt.
Nutzungsbedingungen
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)/IFA weist darauf hin, dass
- die gespeicherten Sicherheitsdatenblätter von den Unternehmen erstellt und von DGUV/IFA inhaltlich unverändert in die Datenbank eingestellt werden
- die Nutzung der Sicherheitsdatenblätter auf eigene Gefahr erfolgt, insbesondere keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit oder Fehlerfreiheit der gelieferten Sicherheitsdatenblätter übernommen wird
- die Nutzung der Sicherheitsdatenblätter nur zur Erfüllung der satzungsgemäßen oder gesetzlichen Aufgaben zulässig ist
- Nutzungsrechte nur in dem Maß übertragen sind, wie sie zur Erfüllung der gesetzlichen bzw. der satzungsgemäßen Aufgaben erforderlich sind, im übrigen den Urhebern zustehen
- eine kommerzielle Nutzung der ausdrücklichen Zustimmung des oder der Unternehmer bedarf, welche die Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen
- der Nutzercode geheimzuhalten ist.
Haftung
Der VCI, die Unternehmen und die DGUV/IFA übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Sicherheitsdatenblätter. Sie haften nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die durch die Nutzung der Sicherheitsdatenblätter entstehen.

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d6130