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Vibrationsbelastungen: Ganzkörpervibration, Bild: IFA
Hand-Arm-Vibrationen, Bild: IFA
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Ansprechpartner:
Fachbereich 4
Dr. Jörg Rissler
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2611
Fax: 02241 231-2234
Ganzkörper- und Hand-Arm-Vibrationen
Vibrationen werden auch als Schwingungen oder Erschütterungen bezeichnet. Wirkungen der Vibrationen auf den Menschen können von Belästigung und Leistungsminderung über Gesundheitsgefährdung bis zur Gesundheitsschädigung reichen. Belastungen des Menschen durch Schwingungen am Arbeitsplatz unterscheidet man – abhängig von ihrer Einwirkstelle – in Ganzkörper- und Hand-Arm-Vibrationen.
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
Seit Juli 2002 ist eine Europäische Richtlinie 2002/44/EG zum Schutz der Beschäftigten vor schädlicher Vibrationseinwirkung am Arbeitsplatz in Kraft. Als Umsetzungshilfe auf nationaler Ebene wurde ein englischsprachiger Leitfaden erstellt, der sich an die Mitgliedstaaten richtet (deutschsprachige Handbücher zu den Themen Hand-Arm-Vibration sowie Ganzkörper-Vibration können als PDF-Dateien heruntergeladen werden).
Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 06. März 2007 wurde neben der EG-Richtlinie zum Schutz der Beschäftigten vor Vibrationen auch die EG-Richtlinie zum Schutz vor Lärm in nationales Recht umgesetzt, die Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) vom März 2010 gibt Hinweise zur Umsetzung der Verordnung.
Für Arbeitsplätze mit Vibrationsbelastung ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei beschreibt der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) die tägliche, auf acht Stunden normierte Vibrationsexposition. Er wird gebildet aus der Einwirkungsdauer, der Kontaktzeit mit einer vibrierenden Oberfläche, und einem Schwingungskennwert: für Hand-Arm-Vibrationen ist es der Schwingungsgesamtwert, für Ganzkörper-Vibrationen benötigt man die frequenzbewerteten Beschleunigungen in den drei Messrichtungen. Wichtig ist, dass diese Schwingungskennwerte stark von den Betriebsbedingungen vor Ort abhängig sind. Man kann sie auf der Basis von Messungen oder durch Schätzung mithilfe weiterer Informationsquellen (z. B. Herstellerangaben) erhalten. Kennwertrechner im Internet helfen dann dabei, den A(8) zu berechnen und ihn mit Auslöse- und Expositionsgrenzwerten zu vergleichen, die in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung definiert sind: Der Auslösewert beträgt für Hand-Arm-Vibrationen 2,5 m/s2 und für Ganzkörpervibrationen 0,5 m/s2. Der Expositionsgrenzwert beträgt für Hand-Arm-Vibrationen 5 m/s2, für Ganzkörpervibrationen 0,8 m/s2 für die vertikale Schwingungsrichtung z und 1,15 m/s2 für die horizontalen Schwingungsrichtungen x und y.
Werden die Auslösewerte des A(8) überschritten, sind Präventionsmaßnahmen technischer und organisatorischer Art durchzuführen. Falls vorhanden sind persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen und zu benutzen. Arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen sind anzubieten. Die tägliche Vibrationsexposition darf die Expositionsgrenzwerte nicht überschreiten.
Es stehen darüber hinaus bereits maschinenübergreifende Normen als Handlungsanleitungen zur Verfügung, daneben aber auch
- branchenspezifische Handlungshilfen zur Ermittlung der Belastung. Siehe hierzu auch das Informationsblatt 017 des Fachbereichs "Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau".
- Fachbereich-Informationsblatt Nr. 062 "Vibrationsmessungen - Praxishilfe zur Anwendung der DIN EN ISO 8041"
- weitere Handlungshilfen zur Prävention: Projekt zur
Prävention von arbeitsbedingten Beschwerden und Erkrankungen am Hand-Arm-System (inqa-produktion)
Messung, Beratung, Prüfung
Das IFA führt im Auftrag der Unfallversicherungsträger Messungen und Beratungen zu Vibrationsbelastungen an Arbeitsplätzen durch. Das Institut ist benannte Prüfstelle zur Bestimmung der Vibrationsemission von Maschinen und benannte Stelle für die Prüfung von Fahrzeugsitzen für die gewerbliche Wirtschaft. Hier werden z. B. die Emissionen zahlreicher handgehaltener und handgeführter Maschinen und Flurförderzeuge geprüft. Daneben werden auch Sitze von Erdbaumaschinen, Flurförderzeugen, Sattelkraftfahrzeugen, Vibrationsschutzhandschuhe und dämpfende Beläge auf Einhaltung der Anforderungen an die Vibrationsminderung geprüft. Grundlage aller Prüfungen sind international, europäisch oder national genormte Prüfvorschriften.
Gefährdungsbeurteilungen, die im Rahmen der Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung notwendig werden, führen auch folgende fachkundige Messstellen durch:
Berufskrankheiten
Bei entsprechender Intensität können über Jahre einwirkende Ganzkörper-Vibrationen im Sitzen bandscheibenbedingte Schädigungen der Wirbelsäule (Berufskrankheit Nr. 2110) verursachen. Hand-Arm-Vibrationen können zu Gelenkschäden (Berufskrankheit Nr. 2103) oder Durchblutungsstörungen (Berufskrankheit Nr. 2104) führen. Prävention in diesem Bereich ist deshalb wichtig.
Informationen für Unfallversicherungsträger
Das IFA legt die Ergebnisse von Messungen der Vibrationsbelastung an Arbeitsplätzen in einer Datenbank VIBEX ab, deren Daten den Unfallversicherungsträgern auf Anfrage z. B. zur Klärung der arbeitstechnischen Voraussetzungen bei Berufskrankheits-Verdachtsfällen zur Verfügung gestellt werden (vgl. auch BIA-Report 3/2002, BGIA-Report 10/2006, IFA-Handbuch: Kennzahl 220220).
Allen Unfallversicherungsträgern steht eine vom IFA erarbeitete Arbeitsanamnese-Software Vibration zur Verfügung, die zwischen den Unfallversicherungsträgern abgestimmte Qualitätsanforderungen als Grundlage für die Bearbeitung von Verdachtsfällen von Berufskrankheiten erfüllt.
Download und Bestellung
Deutschsprachige Handbücher
Ganzkörper-Vibration
Hand-Arm-Vibration
Wieder erhältlich: Flyer "Schutz vor
Vibrationen - Die Lärm- und Vibrations-
Arbeitsschutzverordnung"
Vibrationseinwirkung an Arbeitsplätzen - Kennwerte der Hand-Arm- und Ganzkörper-
Schwingungsbelastung (aktualisierter BGIA-Report)
Schwingungs-Belastungs-
Rechner
- für Hand-Arm-Vibrationen
- für Ganzkörper-Vibrationen (Excel-Datei) des Landesamtes für
Arbeitsschutz Brandenburg
Weiterführende Literatur
Kaulbars, U.: Schutz vor Hand-Arm-Vibration durch Substituieren und Isolieren. Praxisbeispiele zur Technischen Regel. Technische Sicherheit 1 (2011) Nr. 6, S. 47-53
Kaulbars, U.: Vibrations-Schutzhandschuhe haben begrenzte Wirkung. MM Maschinenmarkt (2010) Nr. 19, S. 30-32
Kaulbars, U.: Erstmals Grenzwerte für die Vibrationsbelastung. TÜ 48 (2007) Nr. 9, S. 17-23
Kaulbars, U.: Gefährdungsbeurteilung der Hand-Arm-Vibrationen im Flugzeugbau: Auswahl und Anwendung von Schutzmaßnahmen. In: VDI-Berichte (2010) Nr. 2097, S. 39-47.
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