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Fasslagerung chemischer Stoffe, Bild: IFA
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Dr. Ute Kringel
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53757 Sankt Augustin
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Chemikalienverordnung REACH und Arbeitsschutz
Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist am 01.06.2007 in Kraft getreten. Sie richtet sich nicht nur an Hersteller und Inverkehrbringer von Chemikalien, sondern auch an die beruflichen Verwender. Hiervon sind neben dem Umweltschutz insbesondere Fragen des Arbeitsschutzes betroffen.
Neben einem allgemeinen Überblick geben diese Seiten insbesondere Informationen und Hilfen zu REACH mit dem Schwerpunkt Arbeitsschutz. Für detailliertere Fragen werden weiterführende Links angeboten.
Durch REACH ergeben sich neue Anforderungen an die beruflichen Verwender von Chemikalien. So dürfen Chemikalien nur in der Weise verwendet werden, wie es durch das (erweiterte) Sicherheitsdatenblatt und die Stoffsicherheitsbeurteilung abgedeckt ist (identifizierte Verwendung). Ist dies nicht der Fall, dann muss der nachgeschaltete Anwender die Abweichungen an den Zulieferer zurückmelden und diesen um eine entsprechende Ergänzung bitten oder er selbst meldet die Abweichung an die Chemikalienagentur. Hat der Verwender andere Kenntnisse oder Erfahrungen über den Stoff oder die Verwendung, als ihm von seinem Lieferanten übermittelt wurde, so ist er verpflichtet, dies seinem Lieferanten mitzuteilen.
Zu einer frühzeitigen Kommunikation zwischen Lieferant und Abnehmer wird deshalb dringend geraten.
Den beruflichen Verwendern wird empfohlen, sich frühzeitig mit ihren Lieferanten in Verbindung zu setzen und folgende Fragen zu klären:
- Wird der Hersteller/Lieferant auch unter REACH die bisherigen Chemikalien weiterliefern?
- Werden meine Verwendungen bei der Registrierung bzw. Zulassung der Chemikalien enthalten sein?
- Benötigt der Lieferant ggf. von mir weitere Informationen über meine Verwendung?
Eines der Ziele von REACH ist es, den Informationsaustausch entlang der gesamten Liefer- und Nutzerkette zu verbessern. Hierzu gehört auch das Forum zum Austausch von Stoffinformationen (Substance Information Exchange Forum, SIEF). Es ist für potenzielle Registranten gedacht, um Mehrfachdurchführungen von Versuchen und Studien zu minimieren. Bei Wirbeltierversuchen ist die gemeinsame Nutzung vorhandener Daten sogar vorgeschrieben.
Bin ich von REACH betroffen?
- Selbstcheck für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
(Stand: September 2008)
- REACH-Verordnung - Vorbereitung
Rollendefinition, Fragen, Abkürzungsverzeichnis
Im Wortlaut
REACH-Verordnung 1907/2006/EG
Verordnung (EU) Nr. 453/2010 der Kommission zur Änderung des Anhangs II der Reach Verordnung
Verordnung (EG) Nr. 987/2008 der Kommission zur Änderung der Anhänge IV und V der REACH-Verordnung
Verordnung (EG) Nr. 134/2009 der Kommission zur Änderung des Anhangs XI der REACH-Verordnung
Verordnung (EG) Nr. 552/2009 der Kommission zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung
Verordnung (EG) Nr. 276/2010 der Kommission zur Änderung des Anhang XVII der REACH-Verordnung
Festlegung von
Prüfmethoden gemäß der REACH-Verordnung, Verordnung (EG) Nr. 440/2008
Verordnung
(EG) Nr. 761/2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von
Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Gebührenverordnung der ECHA, Verordnung (EG) Nr. 340/2008
Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (zulassungspflichtige Stoffe)
Aus weiteren Themenheften
"Epoxidharze"
(Januar/Februar 2010)
Inhaltsverzeichnis des Hefts
Expositionen
gegenüber Hydrophthalsäureanhydriden bei Tätigkeiten mit Epoxidharzen in der Elektrotechnik
"Risikoakzeptanz"
(Juli/August 2008)
Luftgrenzwerte für krebserzeugende Arbeitsstoffe - aus der Arbeit des AK CM im AGS
Risikokommunikation im Betrieb - eine neue Herausforderung
"REACH" (April 2008)
Hilfestellungen der Unfallversicherungsträger zur Umsetzung von REACH im Arbeitsschutz
Expositionsbeschreibungen für REACH-Stoffsicherheitsberichte

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