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Messung der Teilchenzahlkonzentration bei der Herstellung von Nanomaterialien, Bild: IFA
Ansprechpartner:
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Fachbereich 3
Dr. Markus Berges
Alte Heerstr. 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2579
Fax: 02241 231-2234
E-Mail
Messtechnische Empfehlungen
Fazit:
Die Exposition von Beschäftigten gegenüber Nanopartikeln ist zu ermitteln. Neben klassischen gravimetrischen Verfahren soll auch die
Teilchenanzahlkonzentration und möglichst deren Größenverteilung bestimmt werden. Einfache Messgeräte, die nur
Teilinformationen liefern, können zur Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen sinnvoll eingesetzt
werden.
Konvention zur Messung
Als Reaktion auf die Diskussion über die möglichen Wirkungen ultrafeiner Partikel hat das Institut für Arbeitsschutz
der DGUV (IFA) bereits 1998 eine Messkampagne gestartet, um einen ersten Überblick über die Exposition von
Beschäftigten gegenüber ultrafeinen Partikeln zu erhalten. Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse deuten
darauf hin, dass der Masse als Messgröße zur wirkungsbezogenen Beschreibung von Nanopartikeln und ultrafeinen Partikeln
nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Deshalb wird die Massenkonzentration nur begleitend gemessen, um ggf. einen
Bezug zu älteren konventionellen Messungen herstellen zu können.
Zeitgleich mit dem Beginn des Messprogramms wurde in Kooperation mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft und
europäischen Arbeitsschutzinstituten eine Konvention [1] zur Messung ultrafeiner Partikel erarbeitet, um eine
Vergleichbarkeit der Messergebnisse verschiedener Institutionen zu ermöglichen. Kernpunkte dieser Konvention sind:
- Als ultrafeines Aerosolteilchen wird ein Teilchen bezeichnet, dessen Mobilitäts-Äquivalentdurchmesser < 0,1 µm ist.
- Die Teilchenzahlkonzentration im Bereich von ca. 10 bis ca. 600 nm soll gemessen werden.
- Es soll möglichst die gesamte Partikelgrößenverteilung erfasst werden.
- Ein Konzentrationsbereich bis zu etwa 108 Teilchen/cm³ soll abgedeckt werden.
- Die Teilchengrößenanalyse erfolgt nach dem Mobilitäts-Äquivalentdurchmesser.
Diese Konvention wurde zwischenzeitlich auch in die internationale Normung aufgenommen (ISO/TR 27628:2007, Workplace atmospheres - Ultrafine, nanoparticle and nano-structured aerosols - Inhalation exposure characterization and assessment).
Das IFA und andere Institutionen und Forschungsgruppen setzen Scanning Mobility Particle Sizer ein, um die Teilchenzahlkonzentration von Nanopartikeln und ultrafeinen Partikeln und deren Größenverteilung in der Luft am Arbeitsplatz zu messen. In den vergangenen Jahren haben sich Instrumente dieses Typs als Standardverfahren zur Messung von Nanopartikeln etabliert. Aufgrund ihrer Größe sind sie jedoch nicht für personengetragene Messungen geeignet. Außerdem bedarf es besonderer Expertise, um diese Geräte zu bedienen und die Messergebnisse auszuwerten.
Messergebnisse
Ergebnisse des Messprogramms der Unfallversicherungsträger liegen zu verschiedenen Arbeitsbereichen und Tätigkeiten, wie Schweißen, Löten, Schmelzen/Gießen, Schleifen, Abtragen, Beschichten und Textilfertigung vor und sind veröffentlicht [2-4].
Einfache Messgeräte
Insgesamt mangelt es noch an einfachen und tragbaren Geräten zur Messung und klaren Unterscheidung von Nanopartikeln und ultrafeinen Partikeln am Arbeitsplatz. Das zum 1. April 2009 begonnene EU-Projekt „NanoDevice“ soll hier Abhilfe schaffen.
In den letzen Jahren sind erste einfache Messgeräte auf dem Markt erschienen. Sie erlauben zwar keine Abgrenzung von Nanopartikeln gegenüber ubiquitären Partikeln. In begrenztem Umfang, beispielsweise bei der Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen, lassen sie sich dennoch sinnvoll einsetzen.
Weitere Empfehlungen
Im „Leitfaden für Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz“ [5] empfiehlt der Verband der chemischen Industrie e.V. (VCI) zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Rahmen der Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen, die Exposition der Beschäftigten zu ermitteln.
Der Bericht der NanoKommission stellt im Anhang IV ebenfalls fest, dass bei der Prüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen „eine Bestimmung der Exposition Bestandteil der Überprüfung sein sollte. Ferner sollten Expositionsmessungen so dokumentiert werden, dass sie ebenfalls als Basis für personenbezogene Expositionsakten von Beschäftigten genutzt werden können.“
Weitere Informationen
- [1] Internationale Messkonvention
- [2] Möhlmann, C.: Vorkommen ultrafeiner Aerosole an Arbeitsplätzen. Gefahrstoffe - Reinhalt. Luft 65 (2005) Nr. 11/12, S. 469-471
- [3] Riediger, G.; Möhlmann, C.: Ultrafeine Aerosole an Arbeitsplätzen - Konventionen und Beispiele aus der Praxis. Gefahrstoffe - Reinhalt. Luft 61 (2001) Nr. 10, S. 429-434
- [4] Möhlmann, C.: Ultrafeine Aerosole am Arbeitsplatz. Kennzahl 120130. In: IFA-Handbuch Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
- [5] Leitfaden von BAuA und VCI
Messgeräte für Nanopartikel (Gerätebeschreibungen bei den Herstellern)
Scanning Mobility Particle Sizer
Einfache Messgeräte

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