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> Arbeitsplatzgrenzwerte

Titelbild des BGIA-Reports 6/2008
Grenzwerteliste (BGIA-Report 6/2008)

Ansprechpartner:
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Dr. Wolfgang Pflaumbaum
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2712
Fax: 02241 231-2234

Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)

Ein wichtiges Instrument zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Gefahrstoffe stellen die Arbeitsplatzgrenzwerte dar. Nach § 3 Abs. 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gibt der Arbeitsplatzgrenzwert an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Die Festlegung der Arbeitsplatzgrenzwerte erfolgt also ausschließlich auf der Basis vorliegender arbeitsmedizinischer Erfahrungen und toxikologischer Erkenntnisse.

Arbeitsplatzgrenzwerte werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) vorgeschlagen. Als Quelle dienen

  • die MAK-Werte der DFG-Senatskommission zur Prüfung gesundheitsgefährlicher Arbeitsstoffe
  • die Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (OEL) der Europäischen Kommission
  • Grenzwerte nach dem ARW-Konzept des AGS (TRGS 901) sowie
  • internationale Grenzwerte (z. B. aus den Niederlanden).

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht die Arbeitsplatzgrenzwerte ab 2007 im Gemeinsamen Ministerialblatt und im Bundesanzeiger. Informationen zu Arbeitsplatzgrenzwerten enthalten die

 

so geht's

Aktuell

  • Die neue TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition

Gefahrstoffverordnung

Text der Gefahrstoffverordnung

Bekanntmachung des BMWA zur Anwendung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Themenheft der Zeitschrift Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft

 

Probenahmesysteme