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Grenzwerteliste (BGIA-Report 6/2008)
Ansprechpartner:
Dr. Wolfgang Pflaumbaum
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2712
Fax: 02241 231-2234
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)
Ein wichtiges Instrument zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Gefahrstoffe stellen die Arbeitsplatzgrenzwerte dar. Nach § 3 Abs. 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gibt der Arbeitsplatzgrenzwert an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Die Festlegung der Arbeitsplatzgrenzwerte erfolgt also ausschließlich auf der Basis vorliegender arbeitsmedizinischer Erfahrungen und toxikologischer Erkenntnisse.
Arbeitsplatzgrenzwerte werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) nach den Kriterien der BekGS 901 „Kriterien zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten“ (GMBl. 2010, Nr. 32, S. 691) erarbeitet oder bewertet und in die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ übernommen. Als Quelle dienen
- die MAK-Werte der DFG-Senatskommission zur Prüfung gesundheitsgefährlicher Arbeitsstoffe
- die Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (OEL) der Europäischen Kommission
- internationale Grenzwerte (z. B. aus den Niederlanden).
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht die Arbeitsplatzgrenzwerte seit 2007 im Gemeinsamen Ministerialblatt und im Bundesanzeiger. Informationen zu Arbeitsplatzgrenzwerten enthalten die
- Datenbank GESTIS - Internationale Grenzwerte für chemische Substanzen (in Englisch)
- GESTIS-Stoffdatenbank mit Daten und Informationen zu gefährlichen Stoffen
- Gefahrstoffliste online
- Grenzwerteliste 2008
- TRGS 900
- Europäische Kommission, Begründungspapiere für Arbeitsplatzgrenzwerte (englisch).
Arbeitsplatzgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe
Für die überwiegende Zahl der krebserzeugenden Stoffe ist kein Arbeitsplatzgrenzwert in der TRGS 900 festgelegt oder derzeit ableitbar. Über die Arbeitsplatzgrenzwerte der TRGS 900 hinaus sind noch die vorliegenden verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerte der EU-Kommission für krebserzeugende Stoffe bei der Gefährdungsbeurteilung zu beachten.
Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat 2008 ein neues Konzept zur Beurteilung von Expositionen gegenüber krebserzeugenden Stoffen entwickelt, das sich zurzeit in der Erprobung befindet. Sofern sich das Konzept in der Praxis bewährt und Akzeptanz findet, ist beabsichtigt, es zu einem späteren Zeitpunkt in die Gefahrstoffverordnung zu integrieren.
Aktuell
- Die neue TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition
Gefahrstoffverordnung
Text der Gefahrstoffverordnung
Bekanntmachung des BMWA zur Anwendung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS)
Themenheft der Zeitschrift Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft

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