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> Signalhörbarkeit beim Tragen von Gehörschutz
Grafik: Auto mit Gehörschutz vor Lärmeinwirkung

Für Fahrzeugführer im öffentlichen Straßenverkehr gelten spezielle Anforderungen an Gehörschutz, Bild: HVBG (Ausschnitt aus Titelbild des BIA-Reports 5/97)

Ansprechpartner:

Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Fachbereich 4
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2601 (Liedtke),
-2613 (Dantscher)
Fax: 02241 231-2234

Signalhörbarkeit beim Tragen von Gehörschutz

In Deutschland bestehen in speziellen Arbeitsbereichen besondere Anforderungen an die Signalhörbarkeit beim Tragen von Gehörschützern. Zu diesem Thema hat das IFA eine Reihe von Veröffentlichungen publiziert. Sie sind in einer Liste zusammengestellt, in der Links auf die Kurzfassungen und teilweise auch auf die Volltexte enthalten sind.

 

so geht's

Zum Download:

dguv-downloads
Publikationen zur Signalhörbarkeit beim Tragen von Gehörschutz - spezielle Anforderungen in Deutschland