- > Fachinfos
- > Lärm
- > Prüfung von Schallpegelmessgeräten
Zu prüfende Schallpegelmesser und Kalibratoren mit Laufzetteln, Bild: IFA
Ansprechpartner:
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Fachbereich 4
Stephan Schlimbach
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2626
Fax: 02241 231-2234
Fachbereich 4
Stephan Schlimbach
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2626
Fax: 02241 231-2234
Prüfung von Schallpegelmessgeräten
Das IFA ist Eichabfertigungsstelle für im Arbeitsschutz eingesetzte Schallpegelmessgeräte der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Voraussetzung für die amtliche Eichung eines Schallmessgerätes ist eine Bauartprüfung bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Die positiv geprüften und damit eichfähigen Schallpegelmesser und die entsprechenden Hersteller lassen sich einer Auflistung bei der PTB entnehmen.
Zum Download:
Positiv geprüfte und damit eichfähige Schallpegelmesser und ihre Hersteller
(Liste der PTB)
(Liste der PTB)

Versenden
Seitenfeedback
Webcode:
d117405