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Lärmmessung

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Lärmmessung im Schallschluckraum, Bild: IFA

Ansprechpartner:

Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Fachbereich 4
Dr.-Ing. Jürgen Maue
Alte Heerstr. 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2607
Fax: 02241 231-2234

Lärm

Lärm ist unerwünschtes Geräusch, das zu Beeinträchtigungen oder gesundheitlichen Schäden führen kann. Geräusche können schon bei relativ niedrigen Schalldruckpegeln als lästig und störend empfunden werden. Als Folge können Stressreaktionen auftreten, die sich negativ auf das Konzentrationsvermögen und die Leistung der Beschäftigten auswirken. Daraus resultieren häufig Fehlreaktionen, die ebenso wie die bei höheren Pegeln verminderte Signalwahrnehmbarkeit zu einer erhöhten Unfallgefahr führen können. Bei langjähriger beruflicher Lärmeinwirkung sind gesundheitliche Beeinträchtigungen – insbesondere Schädigungen des Hörvermögens – möglich.

In Deutschland sind etwa vier bis fünf Millionen Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen ausgesetzt. Trotz erheblicher Erfolge in der Prävention ist die Lärmschwerhörigkeit nach wie vor die häufigste anerkannte Berufskrankheit. Die Unfallversicherungsträger leisten allein für die Lärmschwerhörigkeit jährlich Rentenzahlungen von mehr als 170 Millionen Euro.

Messung, Prüfung, Beratung, Forschung

Das IFA unterstützt die Unfallversicherungsträger bei komplizierten oder messgerätetechnisch aufwendigen Messungen an Arbeitsplätzen, beispielsweise bei extrem hohen Spitzenschalldruckpegeln, bei Messungen unter einem Helm oder mit einem Kunstkopf. Auf Initiative der Unfallversicherungsträger werden den Betrieben Lärmminderungsberatungen angeboten, um beispielsweise die raumakustische Situation in Arbeitsräumen zu verbessern. Diese Beratung ist insbesondere bei der Planung neuer Arbeitsplätze sinnvoll, um Lärmprobleme rechtzeitig zu erkennen und Lärmminderungsmaßnahmen zu planen. Das Institut ist notifizierte Europäische Prüfstelle für Gehörschützer (Baumusterprüfungen), Prüfstelle für die Geräuschemission von Maschinen (Teilprüfung nach EG-Maschinenrichtlinie) und Eichabfertigungsstelle für Schallpegelmesser. Ein vollständiger Überblick über die Arbeitsschwerpunkte des Referates 4.1 „Lärm“ findet sich unter „Wir über uns“. In allen angesprochenen Arbeitsbereichen werden – angeregt durch die Unfallversicherungsträger – auch Forschungs- und Untersuchungsprojekte durchgeführt.

Informationen und Hilfen für die Praxis:

so geht's

Aktuell

Maue, J.: Lärmmessung im Betrieb. Anleitung zur normgerechten Ermittlung der Lärmexposition am Arbeitsplatz und der Geräuschemission von Maschinen. Erich Schmidt, Berlin 2011

Maue, J.: 0 Dezibel + 0 Dezibel = 3 Dezibel, Einführung in die Grundbegriffe und die quantitative Erfassung des Lärms. Erich Schmidt, Berlin 2009

Neuer Flyer
"Schutz vor Lärm - Die neue Lärm- und Vibrations-
Arbeitsschutzverordnung"

 

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Weitere Informationen

Weitere Publikationen zu

Gehörschutz

Lärmmessung/-messtechnik

Lärmminderung

Raumakustik

IFA-Handbuch Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Informationen zum Thema Lärm enthält auch die Sachgruppe 2 (Physikalische Einwirkungen am Arbeitsplatz: Lärm - Vibration - Strahlungen) im IFA-Handbuch. Die Beiträge können einzeln heruntergeladen werden (kostenpflichtig).