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Ansprechpartner:

Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Dr. Wolfgang Pflaumbaum
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2712
Fax: 02241 231-2234

Liste der krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffe

(KMR-Liste)

Inhalte

Die Liste (Stand: Januar 2010) enthält CMR-Stoffe, die

  • gemäß Tabelle 3 des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS-Verordnung, CLP-Verordnung) sowie der 1. Anpassung der Verordnung (790/2009) als krebserzeugend (karzinogen, carzinogen), erbgutverändernd (mutagen) oder fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) eingestuft sind,
  • in der TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe" aufgeführt werden oder
  • in der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV" verzeichnet sind.

Die Liste enthält nicht die komplexen Mineralöl-, Kohle- und Erdgasderivate aus dem Anhang VI der Verordnung 1272/2008.

Die Liste wird sowohl mit den neuen Bezeichnungen nach der GHS-Verordnung als auch mit den alten Einstufungsbezeichnungen nach Richtlinie 67/548/EWG angeboten, die noch bis 2015 gültig sind. Die alten Bezeichnungen lauten Kategorie 1, 2 oder 3 und die neuen Kategorie 1A, 1B und 2. Die Kategorie 3 (alt) entspricht somit der Kategorie 2 (neu). Dies ist beim Vergleich der beiden Listen zu beachten.

Nutzung

Der Datenbestand darf zum Zwecke des Arbeitsschutzes bzw. zur Informationsgewinnung über die von chemischen Stoffen ausgehenden Gefährdungen genutzt werden. Eine teilweise oder vollständige Übernahme der Liste in andere Informationssysteme ist nicht gestattet.

Haftung

Die Daten in der KMR-Liste werden sorgfältig erstellt und gepflegt. Dennoch kann, gleich aus welchem Rechtsgrund, keine Haftung übernommen werden.

Herausgeber

Die KMR-Liste wird erstellt und gepflegt vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA).

so geht's

GHS-Verordnung

Neue Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung: 

GHS-Verordnung der EU 
1. Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS-Verordnung, CLP-Verordnung)

Ergänzende Informationen