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Hautschutz durch Handschuhe

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Beschäftigter mit Handschuhen beim Reinigen einer Druckmaschine, Bild: IFA

Ansprechpartner:

Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Zentralbereich
Dr. Peter Paszkiewicz
Alte Heerstr. 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2750
Fax: 02241 231-2234

Informationen zum Thema Hautgefährdung

Die Ermittlung Haut schädigender Belastungen und die Anwendung geeigneter Schutzmaßnahmen ist von großer Bedeutung für den Arbeitsschutz in den Betrieben.

Mit dem Erscheinen der TRGS 401 ("Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen") im Mai 2006 wurden die grundsätzlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (insbesondere § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung") im Hinblick auf die Gefährdung der Haut bei Tätigkeiten mit hautgefährdenden, hautresorptiven oder hautsensibilisierenden Gefahrstoffen einschließlich Feuchtarbeit konkretisiert. Bei Tätigkeiten mit dermaler Gefährdung unterstützt die TRGS darüber hinaus den Arbeitgeber bei der Festlegung von Maßnahmen, insbesondere bei der Auswahl und Bewertung von persönlichen Schutzausrüstungen und Hautmitteln.

Zusammen mit den Berufsgenossenschaften stellt das IFA branchenspezifische Hilfestellungen zum Thema "Hautgefährdung und Hautschutz" zur Verfügung. Es wird auf weiterführende Informationen zu hautrelevanten Stoffen, Schutzmaßnahmen, Persönlichen Schützausrüstungen, Vorschriften und Regelwerken verwiesen.

 

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z. B. der Haut.