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Ansprechpartner:
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Dr. Horst Kleine
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2570
Fax: 02241 231-2234
E-Mail
Asbest: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)
Seit dem 1993 in Deutschland in Kraft getretenen endgültigen Verwendungsverbot für Asbest sind Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen verboten. Davon ausgenommen sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten). Sie reichen von spektakulären Maßnahmen wie dem Abriss des Palastes der Republik in Berlin bis hin zu kleinen Arbeiten wie dem Bohren eines Loches in eine Wand mit asbesthaltigem Wandputz. Zum Schutz der Menschen, die heute Arbeiten an asbesthaltigen Materialien vorzunehmen haben, werden deshalb umfassende Schutzmaßnahmen gefordert.
Die nach der Gefahrstoffverordnung erforderlichen Schutzmaßnahmen und organisatorischen Voraussetzungen für ASI-Arbeiten sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 "Asbest; Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" zusammengefasst. In dieser TRGS werden bei derartigen Arbeiten wegen des hohen Gesundheitsrisikos durch Asbestbelastungen grundsätzlich hohe Expositionen unterstellt und vorsorglich umfassende Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten verlangt. ASI-Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, sind nur zulässig, wenn es sich um emissionsarme Verfahren handelt, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sind (Anhang II Nr. 1 GefStoffV).
Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Erleichterungen bei den Schutzmaßnahmen vorgesehen, z. B. wenn es sich um Arbeiten mit geringer Exposition nach TRGS 519 handelt. Standardisierte und von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannte Verfahren mit geringer Exposition im Sinne von Anhang II Nr. 1 GefStoffV beschreibt die BG-Information BGI 664.
Weiterführende Informationen
Gefahrstoffe:
Asbest – Informationen über Abbruch, Sanierungs- und
Instandhaltungsarbeiten.
Hrsg.: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Berlin 2008
Abbruch und
Asbest – Informationen und Arbeitshilfen für Planung und Ausschreibung.
Hrsg.: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Berlin 2007
Rudolf, E.; Kleine, H.: Asbest: Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungsarbeiten Verzeichnis geprüfter
Arbeitsverfahren mit geringer Exposition nach TRGS 519. Kennzahl 130 260.
IFA-HANDBUCHdigital
Kleine, H.; Blome, H.: Asbest: Verfahren mit geringer Exposition bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Ergo-Med 28 (2004) Nr. 3, S. 82-86
Asbestrichtlinien der Länder, z. B. Bayern
Die Asbestrichtlinien der Länder beschreiben Vorgaben für die Bewertung und Sanierung
schwachgebundener Asbestprodukte in Gebäuden.

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