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> Schutz vor Hautkrebs

Ansprechpartner:
BGIA – Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Fachbereich 4
Dr. rer. nat. Harald Siekmann
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2516
Fax: 02241 231-2234

Berufsgenossenschaften: Sonnencreme alleine schützt nicht vor Hautkrebs

12.05.2006

Sonnenschutzmittel allein sind nicht geeignet, Hautkrebs wirksam vorzubeugen. Das geht aus einer aktuellen Studie des Berufsgenossenschaftliche Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) in Sankt Augustin hervor, die den Stand der Wissenschaft darstellt. Danach sollte Sonnencreme nur eine von mehreren Schutzmaßnahmen sein und in ihrer Wirkung nicht überschätzt werden.

Hautkrebs ist eine der häufigsten Krebserkrankungen. Jährlich erkranken in Deutschland mehr als 130.000 Menschen. Allein in über 11.000 Fällen lautet die Diagnose "malignes Melanom", die bösartigste Form, die deutschlandweit mehr als 2.000 Tote im Jahr fordert. Und die Zahl der Neuerkrankungen steigt.

"Bei Arbeiten im Freien sind viele Menschen von Berufs wegen regelmäßig Sonnenstrahlung ausgesetzt", erläutert Dr. Harald Siekmann, Physiker beim BGIA. Um wirksame Schutzmaßnahmen für diese Berufsgruppen ergreifen zu können, habe man klären wollen, ob Sonnencremes als Präventionsmaßnahme zum Schutz vor Hautkrebs überhaupt geeignet seien. Mit sehr uneinheitlichen Ergebnissen: Weniger gefährliche Formen von Hautkrebs lassen sich durch Sonnenschutzmittel zum Teil verhindern. Es gibt jedoch Hinweise, dass sie nicht vor dem bösartigen malignen Melanom schützen.

Siekmann: "Grundsätzlich gilt: Die Benutzer wiegen sich in falscher Sicherheit. Der Lichtschutzfaktor der Cremes ist kein Krebsschutzfaktor. Er beschreibt die Schutzwirkung vor Sonnenbrand, nicht aber vor Hautkrebs." Vorschädigungen der Haut, wie Sonnenbrand, können Hautkrebs zwar begünstigen; vor allem jedoch sind es durch Sonnenstrahlung hervorgerufene genetische Veränderungen in den Zellen, die diese später unkontrolliert wachsen lassen können.

Wie gut Sonnenschutzprodukte wirken, hängt zudem wesentlich davon ab, wie sie angewendet werden. "Das ist gar nicht so einfach", beklagt der Strahlungsfachmann: "Zum einen ist eine große Menge erforderlich, nämlich 40 Gramm, das heißt etwa eine Viertelflasche Sonnenmilch, um den ganzen Körper zu schützen; zum anderen müssen alle Hautflächen, die dem Sonnenlicht ausgesetzt sind, vollständig und gleichmäßig eingecremt werden, was eigentlich nie gelingt." Auch frühzeitiges Auftragen und regelmäßiges Erneuern im Zweistundenrhythmus sind wichtig. "Aber Achtung: Schutzfaktor und Schutzzeit erhöhen sich dadurch nicht!"

Um Haut und Augen bei Arbeiten im Freien ausreichend vor Schäden durch Sonnenstrahlung zu schützen, ist nach Ansicht der Arbeitsschützer deshalb ein ganzes Maßnahmenbündel empfehlenswert: Diese reichen von technischen Schutzmaßnahmen (z.B. Überdachung) über geeignete Kleidung und Sonnenbrillen bis hin zu Sonnencreme auf freien Hautflächen. Daneben sollte der individuelle Hauttyp bestimmt und die Haut auf eventuelle Veränderungen beobachtet werden.

Die Ergebnisse der BGIA-Studie sowie umfangreiche Hintergrundinformationen liefert der BGIA-Report 3/2006.

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