Emissionen optischer Strahlung bei der Bearbeitung von Werkstücken aus Glas mit Gasbrennern

IFA Report 6/2016

IFA Report 6/2016

Kurzfassung: Bei der Bearbeitung von Werkstücken aus Glas werden Gasbrenner verschiedener Bauart eingesetzt. Von der Gasflamme geht neben sichtbarer (VIS) und infraroter (IR) Strahlung auch ultraviolette (UV) Strahlung aus. Diese optische Strahlung kann eine Gefährdung darstellen. Zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch optische Strahlung wurde die EU-Richtlinie 2006/25/EG erlassen, die durch die Optische Strahlenverordnung (OStrV) in nationales Recht umgesetzt wurde. Damit sind rechtsverbindliche Expositionsgrenzwerte für nahezu alle Wellenlangenbereiche der optischen Strahlung festgelegt worden.

Im Labor wurden verschiedene handelsübliche und oft verwendete Gasbrenner systematisch untersucht. Dabei kam es bei allen Brennern zu Strahlungsemissionen, die insbesondere im UV-Bereich eine prägnante Gefährdung darstellen. Es konnte ermittelt werden, dass alle Bestrahlungsstärken mit dem Quadrat des Abstandes abnehmen, aber sowohl Hände und Unterarme als auch das Gesicht geschützt werden müssen. Interessanterweise ergab sich keine Korrelation der Bestrahlungsstärken mit den vom Hersteller angegebenen Brennerleistungen. Wahrend der Bearbeitung von Glaswerkstücken durch fachkundige Beschäftigte zeigte sich, dass durch Umstände der Tätigkeit die Bestrahlung im UV-Bereich leicht gesenkt wurde, jedoch nach Abschluss der Arbeit wieder zur Ausgangsstärke zurückkehrte. Durch die Erhitzung des Werkstücks kam es zu einer Zunahme der Infrarotbestrahlungsstärke.

Die Expositionsgrenzwerte fur fotochemische bzw. thermische Schädigungen der Netzhaut durch sichtbare und infrarote Strahlung wurden weder bei den Labor- noch bei den Feldmessungen erreicht oder überschritten. Nach aktuellem Wissensstand kann davon ausgegangen werden, dass hier keine expositionsgrenzwertrelevante Gefährdung auftritt. Insgesamt zeigte sich, dass die systematischen Labormessungen im Sinne einer „Worst-case“-Betrachtung einzuordnen sind. Damit lassen sich die Ergebnisse direkt in Präventionsbestrebungen einbinden. Der Gefährdung – insbesondere durch UV-Strahlung – muss durch geeignete Schutzmaßnahmen nach dem (S)TOP-Prinzip begegnet werden. Ist eine Substitution nicht möglich, sollten technische Maßnahmen wie Schutzscheiben an den Brennern, organisatorische Maßnahmen – wie eine geschickte Anordnung der einzelnen Arbeitsplätze – und persönliche Maßnahmen ergriffen werden: Schutzbrille/-visier, Handschuhe und lange feuerfeste Kleidung.


Wittlich, M.; Schmitz, M.; Schwaß, D.: Emissionen optischer Strahlung bei der Bearbeitung von Werkstücken aus Glas mit Gasbrennern (IFA Report 6/2016).
Hrsg: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), Berlin 2016
ISBN: 978-3-86423-169-8
ISSN: 2190-7994