Ergänzende Informationsquellen

Die jeweils aktuelle Fassung der deutschen Technischen Regeln für Gefahrstoffe publiziert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf ihrer Internetseite. Ein Abdruck der in den alten Technischen Regeln (TRGS) 901, 906 und 908 enthaltenen Begründungspapiere findet sich bei Welzbacher [1].

Im Folgenden soll auf weitere Informationsquellen eingegangen werden, die – teilweise in deutscher, teilweise in englischer Sprache – umfangreiche Angaben zur Toxikologie einzelner Gefahrstoffe enthalten.

Exposition-Risiko-Beziehungen des AGS

Für die überwiegende Zahl krebserzeugender Stoffe ist derzeit kein gesundheitsbasierter Arbeitsplatzgrenzwert ableitbar. Daher hat der deutsche Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) im Rahmen einer gesellschaftspolitischen Konvention ein Gesamtkonzept zur Festlegung risikobasierter Grenzwerte für krebserzeugende Stoffe erarbeitet. Dieses Konzept schließt die stoffspezifische Abschätzung von Arbeitsplatz-Expositionen ein, deren Einhaltung kein über die vereinbarten "Akzeptanz"- bzw. "Toleranz"-Grenzen hinausgehendes zusätzliches Krebsrisiko erwarten lässt. Nähere Erläuterungen gibt die TRGS 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen". Dort findet sich auch eine Tabelle mit den entsprechenden Konzentrationswerten für einzelne Arbeitsstoffe. Zusätzliche Informationen zum deutschen Risikokonzept für krebserzeugende Arbeitsstoffe stehen auf den Internetseiten des IFA (ERB-Konzept) zur Verfügung.

Die wissenschaftliche Ableitung der zugrundeliegenden Exposition-Risiko-Beziehungen aus Literaturdaten wird im Internetangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht.

BUA-Stoffberichte

Die BUA-Stoffberichte [2] wurden vom "Beratergremium für Altstoffe" (vormals "Beratergremium für umweltrelevante Altstoffe", BUA) der Gesellschaft Deutscher Chemiker erarbeitet. Dieser Arbeitskreis wurde 1982 zur Unterstützung der Bundesregierung bei der Bewertung von "Altstoffen" (d. h. Substanzen, die bis zum 18.09.1981 im European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances, EINECS, registriert waren) gegründet. Das Projekt endete mit der Einführung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) im Jahr 2007.

Das Beratergremium hat ausführliche Dossiers zu mehr als 300 Einzelstoffen verfasst. Sie liefern nicht nur Informationen zur Toxikologie einschließlich ökotoxikologischer Aspekte der behandelten Substanzen, sondern gehen beispielsweise auch auf Analysenverfahren, Herstellung und Produktionsmengen ein.

Toxikologische Bewertungen der BG RCI

Im Jahr 1977 wurde von der damaligen Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie (heute: BG RCI) ein Programm zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen durch Arbeitsstoffe ins Leben gerufen. In diesem Zusammenhang begann sie mit der Untersuchung von Chemikalien, bei denen gesundheitsgefährdende Eigenschaften, insbesondere Langzeitwirkungen, vermutet wurden. Die Ergebnisse wurden der Öffentlichkeit in Form der sogenannten "Toxikologischen Bewertungen" [3] von Einzelstoffen vorgelegt, in denen die relevanten tierexperimentellen Befunde und die Erfahrungen am Menschen beschrieben und evaluiert wurden. Wie die BUA-Stoffberichte werden die "Toxikologischen Bewertungen" in Deutschland oft als Grundlage für Grenzwertentscheidungen herangezogen.

Leider ist das verdienstvolle Programm der BG Chemie inzwischen eingestellt worden. Die Toxikologischen Bewertungen für 245 Gefahrstoffe sind im Internet weiterhin verfügbar.

GESTIS-Stoffdatenbank

Die GESTIS-Stoffdatenbank des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) enthält Informationen für den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen am Arbeitsplatz, wie z. B. die Wirkungen der Stoffe auf den Menschen, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und die Maßnahmen im Gefahrenfall (inkl. Erste Hilfe). Darüber hinaus gibt diese Online-Datenbank Auskunft über spezielle gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Regelungen zu den einzelnen Stoffen.

Es sind Einträge zu etwa 8500 Stoffen enthalten, allerdings nicht immer in Form von kompletten Datensätzen. In "GESTIS – Wissenschaftliche Begründungen" wird nur dann explizit auf die GESTIS-Stoffdatenbank verwiesen, wenn diese zu der betreffenden Substanz arbeitsmedizinische und toxikologische Informationen vorhält. Im Hauptkapitel "Arbeitsmedizin/Erste Hilfe" werden Aufnahmewege und Wirkungsweisen des betrachteten Stoffes behandelt, während sich im Abschnitt "Toxikologie/Ökotoxikologie" u. a. Angaben zur akuten Toxikologie finden.

Die GESTIS-Stoffdatenbank kooperiert mit der Gefahrstoffdatenbank der Länder.

Dokumente des Committee on Updating of Occupational Exposure Limits

Das Committee on Updating of Occupational Exposure Limits wurde 1997 vom niederländischen Ministerium für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung eingesetzt und hat bis wenige Jahre nach der Jahrtausendwende rund 200 offizielle, in den Niederlanden geltende Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte (MAC) neu bewertet. Das Gremium war international zusammengesetzt.

In den Dokumenten werden toxikologisch-arbeitsmedizinische Wirkungen auf den Menschen ausführlich behandelt. Die in englischer Sprache verfassten Dossiers enthalten auch eine Zusammenstellung der in anderen Staaten zum Redaktionsschluss gültigen Grenzwerte zu diesem Stoff.

Das Gremium kam u. a. zu folgenden Ergebnissen:

  • Der aktuell gültige MAC-Wert wird bestätigt.
  • Ein neuer Achtstundenmittelwert und/oder ein 15-Minuten-Kurzzeitwert werden vorgeschlagen.
  • Eine Kennzeichnung der betroffenen Substanz als hautresorptiv wird empfohlen.
  • Der zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses gültige MAC-Wert wird als zu hoch beurteilt.
  • Aufgrund nicht ausreichender Datenlage kann das Committee on Updating of Exposure Limits den betrachteten MAC-Wert nicht kommentieren.

Nachdem das Committee on Updating of Occupational Exposure Limits einen Vorschlag unterbreitet hatte, wurden sozioökonomische Fragen durch einen separaten Beirat geprüft. Anschließend konnte das zuständige Ministerium einen rechtsverbindlichen Luftgrenzwert festlegen.

Risk Assessment Reports

Die "Altstoff"-Verordnung (EWG) Nr. 793/93 forderte von den EU-Mitgliedstaaten, bestimmte Stoffe, die bereits vor 1982 auf dem europäischen Markt waren, hinsichtlich möglicher Risiken für die menschliche Gesundheit und Umwelt ausführlich zu bewerten. In diesem Rahmen wurden 141 Risk Assessment Reports in englischer Sprache (RAR) erarbeitet und veröffentlicht. Die RARs wurden vom Scientific Committee on Health and Environmental Risks (SCHER) überprüft. Als im Jahr 2008 die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ihre Arbeit aufnahm, wurde die Altstoffverordnung zurückgezogen und durch die REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 ersetzt.

Literatur

[1] Welzbacher, U.: Begründungen zu Grenzwerten, Einstufungen, Bewertungen. WEKA, Augsburg 2000.

[2] BUA-Stoffberichte. Hrsg.: Beratergremium für Altstoffe (BUA) der Gesellschaft Deutscher Chemiker. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft S. Hirzel, Stuttgart 1986ff.

[3] Toxikologische Bewertungen. Hrsg.: Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, Heidelberg 1986ff. ISSN 0937-4248.

Zugang:

GESTIS - Wissenschaftliche Begründungen

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