Die Dienstrechtsreform stellt einen wichtigen Baustein des Regierungsprogramms "Zukunftsorientierte Verwaltung
durch Innovation" dar.
Mit dem Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz -
DNeuG) nutzt der Bund die Spielräume, die sich durch die Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenz aufgrund der
Föderalismusreform I ergeben haben.
Das Dienstordnungsrecht der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat wegen des Bezugs zum Beamtenrecht dieser Entwicklung Rechnung zu tragen.
In der Veranstaltung, die sich an Personalverantwortliche der Mitglieder der DGUV wendet, wird ein Überblick über die wesentlichen Änderungen des Bundesdienstrechts gegeben. Besonders wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung kein Seminar für Personalsachbearbeiter ist, in dem Einzelheiten zur Umsetzung vermittelt werden, da die Ausführungsvorschriften derzeit erst herausgegeben werden. Bei einem entsprechenden Bedarf werden solche Seminare ggf. zu einem späteren Zeitpunkt angeboten werden
Inhalte
Überblick über die wesentlichen Änderungen des Bundesdienstrechts.
Zielgruppe
Personalverantwortliche der Mitglieder der DGUV
Dozenten
Heider Baucke
Klemens Brandl
Dietmar Fischer
06621 405-218
E-Mail
Buchungsnummer
10318
Seminartermine und Orte
19.05.2009 Hennef
Uhrzeit Beginn:
11.00 Uhr
Ende: 15.00 Uhr
Seminarpreis
240,00 Euro
Unterbringung und Verpflegung
65,00 Euro (mit ÜN Vorabend) bzw. 15,00 Euro (nur Tagungspauschale)
Anmeldung
Marion Henning, Fon 06621 405-202, Fax 06621 405-100, E-Mail