Informationen für Kommunen

Bild: DGUV / Dominik Buschardt

Beschäftigte von Hilfeleistungsunternehmen, kommunale Angestellte

Die Kommunen sind in vielfältiger Weise mit dem Thema Geflüchtete konfrontiert. Sie betreiben beispielsweise Einrichtungen und Unterkünfte oder Annahmestellen für Sachspenden und bieten weitere Hilfsangebote an.

Kommunale Angestellte, ehrenamtliche und hauptamtlich Tätige in Hilfeleistungsunternehmen und der Feuerwehr sind ebenfalls über die Unfallkassen gesetzlich unfallversichert. Eine Ausnahme bilden die ambulanten und stationären Einrichtungen der Hilfeleistungsunternehmen, sie sind bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert.

Auch Angestellte der Kommunen sind weiterhin über ihr Beschäftigungsverhältnis bei den Unfallkassen versichert, wenn sie von ihrem Arbeitgeber andere - außerhalb ihres regulären Aufgabenbereichs liegende - Tätigkeiten im Bereich der kommunalen Integrationshilfe für Flüchtlinge übertragen bekommen (z.B. Mitarbeit in Arbeitskreisen, sonstige Tätigkeiten).

Der Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz hat zudem eine DGUV Information herausgebracht:

Weiterführende Informationen:


Thema Verkehrssicherheit

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat seine teils mehrsprachigen Angebote für Flüchtende, Zugewanderte und Multiplikatoren auf einer eigenen Website gebündelt: