Sachgebiet Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken

Die Fachbereiche der DGUV gliedern sich in Sachgebiete, die bei den jeweiligen federführenden Berufsgenossenschaften angesiedelt sind.

Die Neu-Konstituierung erfolgte Ende September 2012. Mit der Neukonstituierung konnte auch eine ausgewogene Zusammensetzung des Sachgebietes mit Herstellern, Organ- und Behördenvertretern und Anwendern erreicht werden.

1. Aufgabenbereiche

  • Rettungswesten und Schwimmhilfen nach DIN EN ISO 12402
    Teil 2-10
  • Kälteschutzanzüge nach DIN EN ISO 15027 Teil 1-3
  • Rückhaltegurte gegen Absturz ins Wasser nach DIN EN ISO 12401
  • Wasser-Rettungsmittel

2. Laufende Projekte

PSA für maritime Arbeitsplätze
Das Sachgebiet hat sich intensiv mit einem Konzept für den Einsatz von PSA im Bereich von Offshore-Windenergie-Anlagen und allgemeinen maritimen Arbeitsplätzen beschäftigt.

Hier kommen auch sachgebietsübergreifende Ansätze zum Tragen, da für die Arbeitsplätze in diesem Umfeld Kombinationen aus mehreren PSA erforderlich werden. Diese Kombinationen bestehen beispielsweise aus Kopfschutz, Kälteschutzanzug, Schutz gegen Absturz und Rettungsweste

So sind die Erkenntnisse und der gefestigte Sachstand als Meinung des Fachbereichs als Baustein in der überarbeiteten DGUV Information 203-007 "Windenergieanlagen" (Ausgabe August 2021) eingeflossen.

Die DGUV Regel 112-201 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken" (Ausgabe 09/2019) verweist auf die DGUV Information 203-007 "Windenergieanlagen".

Als laufendes Projekt wird eine DGUV Information zur Verwendung von Rettungswesten und Schwimmhilfen erarbeitet. Diese Information enthält Details zu den Eigenschaften von Rettungswesten und Schwimmhilfen und Hinweise zur Auswahl und Verwendung.
Diese Information dient als Hilfestellung bei der Auswahl einer geeigneten PSA gegen Ertrinken oder einer Schwimmhilfe.

3. Mitarbeit in der Normung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes arbeiten auch im nationalen Normungsausschuss im DIN NA Sport 112-04-04 AA mit. Die hier erarbeiteten Normen werden harmonisiert und gelten als Prüfgrundlage für die EG-Baumusterprüfung

  1. DIN EN ISO 12402 Teil 2-10
    Für den Bereich PSA gegen Ertrinken / Persönliche Auftriebsmittel gelten die Normen DIN EN ISO 12402 Teil 2-10. Die Normen decken den gesamten Bereich von Schwimmhilfen für den Freizeitbereich bis zu für den Offshore-Einsatz geeignete Rettungswesten ab. Teil 6 beschäftigt sich mit Rettungswesten für spezielle Einsatzzwecke wie z. B. den Feuerwehrbereich. Teil 10 beschreibt eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung und entspricht weitestgehend der DGUV Regel 112-201. Die Normenreihe wird derzeit einer allgemeinen Überarbeitung unterzogen.
  2. DIN EN ISO 15027 Teil 1-3
    Die Normenreihe regelt Kälteschutzanzüge gegen Unterkühlung im kalten Wasser und beschreibt Anzüge für den allgemeinen Gebrauch (Teil 1) und für den Notfall beim Verlassen des Fahrzeuges oder der Anlage (Teil 2). Je nach Klasse sichern die Anzüge eine Überlebenschance beim Sturz in kaltes Wasser. Hierzu ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass die Überlebenschance von den jeweiligen Umweltbedingungen, der persönlichen Konstitution und der aktuell vorhandenen Unterkleidung abhängig ist. Teil 3 der Norm beschreibt die Prüfverfahren. Die Normenreihe wurde Ende 2012 veröffentlicht.
  3. DIN EN ISO 12401
    Die Norm regelt Rückhaltesicherungen, die bei einem Sturz an Bord den Sturz über Bord verhindern sollen. Die Norm ist seit 2010 veröffentlicht.

4. Beratung

Die Beratung von Herstellern, Betreibern und Anwendern gehört zur zentralen Aufgabe des Sachgebietes. Entsprechend der Vorgabe aus der DGUV Regel 112-201 soll das Sachgebiet die entsprechende, allgemeingültige Experten-Meinung für das Fachgebiet erarbeiten. Die Aufgabe erfolgt auch in Abstimmung mit den anderen Sachgebieten. Neben den üblichen und regelmäßig auflaufenden Anfragen zu aktuellen Problemstellungen und deren Beantwortung sind auf der Homepage des Fachbereiches im Sachgebiet die grundlegenden FAQs eingestellt.

Die zielgerichtete Beratung bei Anfragen von Anwendern und Herstellern ist Schwerpunkt des Tagesgeschäftes. Auf Basis der aktuellen Anforderung aus der Gefährdungsbeurteilung sind PSA gegen Ertrinken auszuwählen. Hierbei ist der größtmögliche Schutz zu erreichen, aber auch Tragekomfort und Ergonomie, körpergerechtes und modernes Design zu berücksichtigen.

Leiter des Sachgebiets Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
Christoph Dörr
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
Regionalabteilung Prävention München c/o Gemeindeverwaltung Ebelsbach
Georg-Schäfer-Str. 56
97500 Ebelsbach/Gleisenau
Telefon: +49 89 62302208