Schadstoffe in Gehörschützern

Gehörschützer sollen vor schädlicher Lärmeinwirkung schützen. Ergebnisse von Untersuchungen der Zeitschrift ÖKO-TEST verursachten bei den Benutzern die Befürchtung, dass dieser Schutz durch ein anderes Gesundheitsrisiko erkauft wird: Gefahrstoffe in Gehörschutzstöpseln. Elf Produkte ließ ÖKO-TEST zu Beginn des Jahres 2002 analysieren. Ergebnis: "Drei Produkte sind so stark belastet, dass unser Testurteil

ungenügend

noch geschmeichelt ist." (Heft März 2002). Die von ÖKO-TEST beanstandeten Produkte sind zum Teil seit mehreren Jahrzehnten im Gebrauch. Die Hersteller hingegen bestätigen im Rahmen der EG-Baumusterprüfung, dass die Teile der Persönlichen Schutzausrüstung, die mit der Haut des Benutzers in Kontakt kommen, keine Hautreizungen, allergische Reaktionen oder andere Gesundheitsgefährdungen hervorrufen. Auch aus dem Kreis der Arbeitsmediziner, die Gehörschutzbenutzer betreuen, sind bisher keine Gesundheitsprobleme berichtet worden, die auf Gefahrstoffe in Gehörschützern zurückzuführen sind. Trotzdem waren viele Beschäftigte in Lärmbereichen so stark verunsichert, dass sie lieber auf Gehörschützer verzichteten oder bestimmte Gehörschützer nicht mehr benutzen wollten. Auch wurde berichtet, dass in großen deutschen Unternehmen bestimmte Gehörschutzstöpsel nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Dadurch kehrte eine gut bekannte, vermeidbare Gefahr zurück an die Lärmarbeitsplätze: Die mögliche Entwicklung lärmbedingter Gehörschäden. In der emotional belasteten Situation konnten nur objektive Daten und nachvollziehbare Bewertungen helfen. Genau die waren nicht verfügbar. Ziel aller Aktivitäten im Rahmen dieses Projektes war der Ersatz oder, wenn nicht möglich, die Reduzierung derjenigen Inhaltsstoffe in Gehörschützern, die im Verdacht stehen, einen negativen Einfluss auf die Gesundheit der Benutzer zu haben, auf die technisch unbedingt notwendige Konzentration.

Gehörschützer, die die vom berufsgenossenschaftlichen Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstungen (FA PSA) noch zu fordernden zulässigen Höchstkonzentrationen einhalten, sollten ein BG-PRÜFZERT-Zeichen für ihren geringen Gefahrstoffgehalt erhalten.

Auf die besondere Problemlage in den Betrieben reagierte der FA PSA sofort: Bereits nach der ersten Veröffentlichung der Zeitschrift ÖKO-TEST bildete er mit Unterstützung des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) eine "Task Force" aus Arbeitsschützern und Gehörschutzherstellern. Chemiker bemühten sich, möglichst schnell zuverlässige Analysenverfahren zu entwickeln, die für Gehörschützer bisher nicht existierten bzw. nicht validiert waren. Toxikologen stellten international anerkannte zulässige Höchstkonzentrationen für Inhaltsstoffe aller möglichen Produktgruppen zusammen, um über Analogieschlüsse auch zulässige Höchstkonzentrationen für Inhaltsstoffe in Gehörschützern ableiten zu können, die den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse widerspiegeln. Darüber hinaus entwickelten sie einen Test zur Beurteilung der Gesamttoxizität für die Teile der Gehörschützer, die mit der Haut des Benutzers in Kontakt kommen. Von Herstellern zur Verfügung gestelltes Gehörschutzmaterial wurde im Rahmen eines Ringversuches von verschiedenen Laboratorien auf Gesamtmetallgehalt, zinnorganische Verbindungen und Phthalate untersucht. Hiermit sollte festgestellt werden, durch welche analytischen Konventionsverfahren möglichst vergleichbare Ergebnisse erzielt werden. Diese Verfahren können Grundlage für das ins Auge gefasste Prüfzeichen sein.

Für bestimmte Inhaltsstoffe wurden Ringversuche mit vier Analyselabors durchgeführt, wobei gemäß der Vorgabe auch unterschiedliche Nachweismethoden eingesetzt wurden. Auf der Grundlage der Erfahrungen aus diesen Ringversuchen wurden geeignete Analysenverfahren und Qualitätskriterien vorgeschlagen. Die Höhe der einzelnen Grenzwerte wurden vom FA PSA mit Beteiligung der BIA-Experten unter Berücksichtigung des Standes der Technik festgelegt. Dabei flossen Gesichtspunkte der Analytik, des technisch Machbaren und der Toxikologie ein. Der Entwurf einer Prüfgrundlage für die Vergabe des BG-PRÜFZERT-Zeichens bezüglich des Gefahrstoffgehaltes in Gehörschützern liegt seit Dezember 2004 vor.

Ende der Forschungsarbeiten: 12 / 2004

Forschende Institution:

Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit (BGIA)