Schwangerschaft und Strahlenexposition

1 Dürfen Schwangere beruflich bedingte Strahlenexpositionen erhalten?

Das deutsche Strahlenschutzrecht lässt dies in geringem Umfang zu, jedoch muss eine innere berufliche Exposition ausgeschlossen sein (StrlSchV § 69). Darüber hinaus muss der zuständige Strahlenschutzbeauftragte den Zutritt zu einem Kontrollbereich gestatten und diese Zutrittserlaubnis dokumentiert werden (StrlSchV § 55 Abs. 2).

2 Welche besondere dosimetrische Überwachung ist bei Schwangeren erforderlich?

Sobald eine Frau, die nach StrlSchV § 64 personendosimetrisch überwacht werden muss, ihren Arbeitgeber darüber informiert, dass sie schwanger ist, ist ihre berufliche Exposition arbeitswöchentlich zu ermitteln und ihr mitzuteilen. Für ein ungeborenes Kind, das aufgrund der Beschäftigung der Mutter einer Exposition ausgesetzt ist, gilt ein Grenzwert vom Zeitpunkt der Mitteilung über die Schwangerschaft bis zu deren Ende von 1 mSv effektive Dosis (StrlSchG § 78 Abs. 4 Satz 2).