Rechtsquellen

1 Welche Vorschriften gibt es im Strahlenschutz?

Die Vorschriften im Strahlenschutz sind vielfältig: Gesetze (z. B. Atomgesetz, Strahlenschutzgesetz), Verordnungen (z. B. Strahlenschutzverordnung, Atomrechtliche Entsorgungsverordnung), Richtlinien (z. B. Qualitätssicherungsrichtlinie, Sachverständigen-Prüfrichtlinie), allgemeine Verwaltungsvorschriften (z. B. Strahlenpass). Daneben gibt die Strahlenschutzkommission regelmäßig Empfehlungen heraus. Da Strahlenschutz staatliches Recht ist, haben die Unfallversicherungsträger nur geringe Möglichkeiten eigene Regeln zu erlassen (z. B.DGUV Vorschrift 32 Kernkraftwerke).

Für besondere Themen gibt es berufsgenossenschaftliche Informationen:

2 Wo können diese Rechtsquellen gefunden werden?

Informationen darüber können bei allen Strahlenschutzbehörden erhalten werden. Über das Internet lassen sich in der Regel alle Vorschriften finden, siehe Kapitel "Links".

3 Gibt es im Internet Adressen, die Hinweise auf solche Vorschriften geben?

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat auf seinen Internetseiten die wichtigsten Rechtsquellen im Strahlenschutz aufgelistet. Auch auf den Seiten der Strahlenschutzkommission können Empfehlungen für den Strahlenschutz gefunden werden, siehe Kapitel "Links".

4 Wie kann überprüft werden, ob die gefundene Vorschrift aktuell ist?

Auskunft über staatliche Vorschriften können z. B. die Strahlenschutzbehörden geben. Das Bundesumweltministerium (BMU) hat auf seinen Internetseiten einige Richtlinien und Verwaltungsvorschriften aufgeführt. Am Veröffentlichungsdatum sowie dem Vorschriften- und Paragraphenbezug kann die Aktualität überprüft werden. Wie der Überarbeitungsstand einzelner Vorschriften ist, kann beim BMU oder auch beim Sachgebiet erfragt werden.

Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen können beim Sachgebiet "Ionisierende Strahlung" erhalten werden.

5 Welche Bedeutung haben DIN-Normen für den Strahlenschutz?

DIN-Normen sind Regeln der Technik. Werden die darin festgelegten Maßnahmen, baulichen Anforderungen etc., eingehalten, ist ein großes Maß an Sicherheit im Strahlenschutz gegeben. Es kann davon abgewichen werden, wenn damit das gleiche Schutzziel erreicht wird. Der Nachweis dürfte in der Praxis allerdings schwierig sein. Ist das Datum der Veröffentlichung einer Norm älter als 5 Jahre, ist diese vermutlich nicht mehr aktuell, da DIN-Normen turnusmäßig alle fünf Jahre überprüft werden! Generell haben Gesetze und Verordnungen immer Vorrang. Letztendlich entscheidet die jeweils zuständige Strahlenschutzbehörde, ob die vorgesehenen Maßnahmen ausreichend sind.