Ionisationsrauchmelder

  • 1. Was sind Ionisationsrauchmelder und welche Gefährdungen treten bei der Verwendung auf?

    Bei diesem Rauchmeldertyp kommen geringe Mengen von Alphastrahlern zum Einsatz. Die Alphastrahlung erzeugt in sauberer klarer Luft Ionen, also elektrisch geladene Teilchen, die über eine angelegte Spannung abgesaugt werden, es fließt somit ein kontinuierlicher Ionenstrom. Dringt nun Rauch in die Messkammer ein, so verändert sich der Ionenstrom gegenüber einer Referenzkammer und die nachfolgende Elektronik löst einen Rauchalarm aus. Überwiegend wird das Nuklid Am-241 mit Einzel-Aktivitäten bis etwa 40 kBq eingesetzt. Früher wurde auch Ra-226 verwendet. Eine Gefährdung besteht nur bei einer unzulässigen Öffnung oder Beschädigung des Gehäuses mit einer damit verbundenen Inkorporationsgefahr. Zunehmend werden diese Rauchmeldertypen durch optische Rauchmelder ohne radioaktive Stoffe ersetzt.

  • 2. Wann ist eine Genehmigung für den Umgang mit Ionisationsrauchmeldern erforderlich?

    Für den Umgang mit Ionisationsrauchmeldern ist die Strahlenschutzverordnung maßgebend. Wird eine bestimmte Menge bei der Lagerung und Handhabung von bauartzugelassenen Ionisationsrauchmelder überschritten (das Tausendfache der Freigrenze gemäß Strahlenschutzverordnung der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2, dies entspricht maximal 200 Ionisationsrauchmeldern), wird eine Genehmigung benötigt.

  • 3. Unter welchen Umständen dürfen Ionisationsrauchmelder genehmigungsfrei verwendet werden?

    Wer bauartzugelassene Ionisationsrauchmelder ausschließlich nutzt und einen Wartungsvertrag mit einem Betrieb vereinbart hat, der eine gültige Genehmigung besitzt, benötigt selbst keine Genehmigung. Auch die Lagerung von Ionisationsrauchmeldern ist nicht genehmigungspflichtig, sofern eine bestimmte Menge nicht überschritten wird (das Tausendfache der Freigrenze gemäß Strahlenschutzverordnung der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2, dies entspricht maximal 200 Ionisationsrauchmeldern).

  • 4. Wie werden nicht mehr benötigte Ionisationsrauchmelder entsorgt?

    Nicht mehr benötigte Ionisationsrauchmelder sind an den Hersteller oder die behördlich bestimmte Landessammelstelle für radioaktive Abfälle abzugeben und dürfen auf keinen Fall mit dem normalen Industrie- oder Hausmüll entsorgt werden.

  • 5. Ist für die Ionisationsrauchmelder eine Transportgenehmigung erforderlich?

    Für den Transport auf der Straße ist international das Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und in Deutschland die "Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn" (ADR) maßgebend. Eine Transportgenehmigung ist nicht erforderlich, sofern bestimmte Mengen nicht überschritten werden. Siehe Strahlenschutzverordnung Anlage 4 Tabelle1 Spalte 2 Freigrenze Am-241 liegt bei 10 kBq, also bei einem Rauchmelder. Die Versandstücke müssen an der Außenseite mit der Ziffer "UN2911" gekennzeichnet sein. Jeder Melder muss mit dem Vermerk "radioaktiv" gekennzeichnet sein. Es muss ein Beförderungspapier mitgeführt werden, aus dem die transportierte Menge und die Art des Strahlers erkenntlich ist (Muster siehe ADR).

  • 6. Welche Schutzmaßnahmen sind bei beschädigten Ionisationsrauchmeldern zu beachten?

    Es sind Maßnahmen im Vorfeld zu treffen, um beschädigte Gehäuse sicherstellen zu können. Beispielsweise sind dicht schließende Behältnisse und Einmalhandschuhe für die Mitarbeiter bereitzustellen. Beschädigte Gehäuse sollten nur mit Einmalhandschuhen angefasst werden und diese dann zusammen mit den Handschuhen in geeignete, dicht schließende Behältnisse gegeben werden.