Fachkunde im Strahlenschutz und Fachkundeerhalt

1 Welche Fachkunde ist bei welcher Anwendung erforderlich, Rechtsquelle?

Da es viele unterschiedliche Fachkundegruppen gibt, ist die Zuordnung der Fachkundegruppe nicht ganz einfach.
Um die richtige Fachkundegruppe für sich zu finden, sind die Fachkunde-Richtlinien Technik hilfreich. Dort werden die unterschiedlichen Fachkundegruppen nach ehemaliger Röntgenverordnung oder nach ehemaliger Strahlenschutzverordnung beschrieben und behalten bis zur Überarbeitung der Fachkunderichtlinien Technik ihre Gültigkeit. Sollte die Fachkunderichtlinie keine Hilfe darstellen, hilft das Fachkompetenzcenter Strahlenschutz der BGETEM (Tel: (Tel: 0221 3778 6244 oder 0221 3778 6234) oder Ihre zuständige Behörde die benötigte Fachkunde zu ermitteln.

2 In welchen Zeiträumen ist die Fachkunde zu aktualisieren?

Die Fachkunde muss spätestens alle 5 Jahre aktualisiert werden. Entscheidend ist das Datum der Fachkundebescheinigung.

3 Wie kann eine Fachkunde im Strahlenschutz erhalten werden?

Bei der zuständigen Behörde muss die Fachkunde beantragt werden. Dafür benötigt die Behörde in jedem Fall die Teilnahmebescheinigung am Fachkundekurs und wenn erforderlich einen Nachweis über berufliche Ausbildung und die Erfahrungszeit. Der Nachweis über die berufliche Ausbildung und die Erfahrungszeit sind abhängig von der jeweiligen Fachkunde (siehe dazu Fachkunde-Richtlinien Technik).