Ausbildungsgebühren 2015

Die Pauschgebühren bei Lehrgängen, die noch im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.03.2015 stattfinden bzw. stattgefunden haben, betragen für jeden Teilnehmer an einer

  • Erste-Hilfe-Ausbildung (16 Unterrichtseinheiten) 34,03 €,
  • Erste-Hilfe-Fortbildung (8 Unterrichtseinheiten) 22,70 €.

Ab 01.04.2015 bis 31.12.2015 betragen die Pauschgebühren für Lehrgänge nach der Revision der Ersten-Hilfe-Aus- und Fortbildung für jeden Teilnehmer an einer

  • Erste-Hilfe-Ausbildung (9 Unterrichtseinheiten) 28,00 €,
  • Erste-Hilfe-Fortbildung (9 Unterrichtseinheiten) 28,00 €.

Die Lehrgangsgebühren haben ab 01.04.2015 auch Gültigkeit für die Lehrgänge "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder".

Die fortlaufend aktualisierte Liste der ermächtigten Stellen sowie weitere Informationen zur Ersten-Hilfe-Aus- und Fortbildung sind auf der Seite Ausbildung betriebliche Erste Hilfe verfügbar.

Der DGUV Grundsatz 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" (bisher: BGG/GUV-G 948) wurde im Zuge der Revision der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung überarbeitet und auf die neuen Verhältnisse angepasst. Zusätzlich wurde die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder aufgenommen.