Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz sind in der Bauwirtschaft besonderen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Zu diesen zählen beispielsweise das sich ständig ändernde Arbeitsumfeld auf Baustellen, häufig wechselndes Personal und der wechselseitige Einfluss der beteiligten Unternehmen im Bauprozess.
Mit der Konstituierung des Fachbereichs Bauwesen der DGUV wurden nicht nur die Aufgaben, sondern auch die fachlichen Kompetenzen der beiden früheren Fachausschüsse Bau und Tiefbau unter Federführung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft gebündelt. Somit werden die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der am Bau Beteiligten wirkungsvoller verknüpft und gefördert.
Die DGUV Regel 101-023 „Forschungstauchen“ gibt Hilfestellungen für die sichere Durchführung von Forschungstaucheinsätzen, z. B. in den Bereichen Naturschutz, Journalismus, Ingenieurwesen und Archäologie.
Die aktualisierte Ausgabe der DGUV Regel 101-011 gibt Hilfestellungen für die sichere Errichtung, Demontage, Kontrolle und Prüfung sowie die sachgerechte Lagerung, Transport und Gebrauch dieser Schutznetze (Sicherheitsnetze).
Die Arbeit im Tiefbau ist geprägt von vielfältigen Gefährdungen für die Beschäftigten und Unternehmer, denen allerdings mit den passenden Schutzmaßnahmen wirkungsvoll begegnet werden kann. Genau dabei unterstützt die Branchenregel "Tiefbau" Unternehmer und alle anderen Akteure.
Dipl.-Ing. (FH) Melanie Turau
c/o BG BAU - Prävention
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