Fachbereich "Erste Hilfe"
- Erste-Hilfe-Material
- Meldeeinrichtungen für den Notruf
- Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel
- Erste-Hilfe-Räume in Betrieben
- Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Unterweisung in Erster-Hilfe
- Betriebliche Ersthelfer
- Betriebssanitäter
- Betriebsarzt
- Ärztliche Versorgung
- Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
- > Wir über uns
Wir über uns
Der Fachbereich "Erste Hilfe" ist ein branchenübergreifender Präventionsausschuss der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).Die Federführung liegt bei der
| Verwaltungs-Berufsgenossenschaft |
|---|
| Bezirksverwaltung Würzburg Riemenschneiderstraße 2 97072 Würzburg Telefon: (09 31) 79 43-4 13 Fax: (09 31) 79 43-8 03 Leitung: Dr. Horst Reuchlein |
Die Geschäftsstelle führt die
| Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) |
|---|
| Alte Heerstraße 111 53757 Sankt Augustin Telefon: 02241 231-1354 oder -1335 Fax: 02241 231-1333 |
Dem Fachbereich obliegt die Erarbeitung von Vorschriften und Regeln sowie anderen Informationen der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung, so weit sie die Erste Hilfe im Betrieb betreffen. Damit verbunden ist auch die
ständige Aktualisierung der einzelnen Schriften.
Die Qualitätssicherungsstelle "Erste Hilfe" führt das Ermächtigungsverfahren sowie die Beurteilung des laufenden
Lehrbetriebes im Auftrag der angeschlossenen UV-Träger durch. Darüber hinaus werden im Fachbereich Erkenntnisse,
Erfahrungswissen und Fachmeinungen auf dem Gebiet der Ersten Hilfe zusammengeführt. Bei der Entwicklung von Leitlinien
zur Ersten Hilfe arbeitet der Fachbereich bundesweit mit und nimmt die Interessen der Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen in ausserberufsgenossenschaftlichen Gremien, insbesondere in Ausschüssen der Normung wahr.
Um die Qualität bei der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung sicher zu stellen, ist beim Fachbereich eine Qualitätssicherungsstelle eingerichtet.
Mit dem gesammelten Fachwissen berät der Fachbereich als Kompetenzzentrum bei Fragen zur betrieblichen Ersten Hilfe.
Dem Fachbereich "Erste Hilfe" gehören an:
- Vertreter von gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Vertreter von Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Vertreter des Verteidigungsministeriums (BMVg)
- Referent der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
- Arbeitgebervertreter
- Arbeitnehmervertreter
- erforderlichenfalls besondere Sachverständige

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