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Unterweisung in Erster Hilfe

Jeder Betriebsangehörige muss regelmäßig - mindestens einmal jährlich - über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen im Betrieb unterwiesen werden (§ 4 BGV/GUV-V A 1).

Folgende Fragen sollten in einer Unterweisung zur Ersten Hilfe behandelt werden:

  • Welche Kollegen/Personen sind Ersthelfer?
  • Wo und wie soll bei einem Unfall der Notruf abgesetzt werden?
  • Wem muss ich einen Unfall melden?
  • Wo befindet sich Erste-Hilfe-Material?
  • Was muss ich bei einem Arbeitsunfall tun?
  • Welche Ärzte sind nach einem Arbeitsunfall aufzusuchen?
  • Wie und durch wen werden die Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert?
  • Welche Pflichten hat jeder im Bezug auf die Erste Hilfe?

Ausserdem - falls vorhanden - die Erreichbarkeit von Betriebssanitätern und die Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen wie Erste-Hilfe-Raum, Krankentragen, Meldeeinrichtungen. 

Wichtige Adressen und Notrufnummern für die Unterweisung enthält auch das Plakat "Erste Hilfe" (BGI/GUV-I 510).

 

so geht's