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Erste-Hilfe-Räume in Betrieben
Neben dem Erste-Hilfe-Material sind in größeren Betrieben Erste-Hilfe-Räume erforderlich. Diese Räume sollen weiter gehenden Erste-Hilfe-Maßnahmen dienen. Unabhängig von dem Gewerbszweig, der Art der Tätigkeit und dem betrieblichen Unfallgeschehen müssen- Betriebe in denen mehr als 1000 Versicherte beschäftigt sind,
- Betriebe mit mehr als 100 Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle einen gesonderten Raum für die Erste Hilfe erfordern,
- Baustellen mit mehr als 50 Versicherten
Erste-Hilfe-Räume müssen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung geeignet ausgestattet sein. Beispiele zur Ausstattung sind im Anhang 2 der Information "Erste Hilfe im Betrieb" (BGI/GUV-I 509) sowie in der Technischen Regel für Arbeitsstätten A 4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" enthalten.

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