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Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen

Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden.

Zur Dokumentation kann das so genannte "Verbandbuch" (BGI/GUV-I 511), der Meldeblock (BGI 511-3) oder auch das Formular "Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen" verwendet werden. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden (§ 24 Abs. 6 BGV/GUV-V A 1).

Für jeden Mitarbeiter im Betrieb ist die Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistungen deshalb wichtig, weil sie als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls verwendet werden kann.

 

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